Verbreitete Verkehrsmythen: Hinterfragen kann sich lohnen!

Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Verbreitete Verkehrsmythen: Hinterfragen kann sich lohnen!

Es ist mein gutes Recht Raser auszubremsen!

Darf man einen Raser auf der Autobahn ausbremsen? Und ist es erlaubt, in einer Ausfahrt zu parken, sofern man einen Zettel mit der Handynummer hinterlässt? Die Antwort lautet „nein“ – doch etliche Autofahrer können diese und ähnliche Fragen nicht richtig beantworten, das hat eine aktuelle Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. ergeben. Viele weit verbreitete Irrtümer – auch Verkehrsmythen genannt – bergen die Gefahr, einen Fehler zu begehen. Gleichzeitig können sie dazu führen, eine Beschuldigung fälschlicherweise hinzunehmen. Ein Verkehrsanwalt hilft Betroffenen in beiden Fällen, sicher zu ihrem Recht zu kommen.

Zahlreiche Irrtümer hinsichtlich der Rechtslage im Straßenverkehr haben sich in den Köpfen deutscher Autofahrer festgesetzt – das belegt eine aktuelle Straßenumfrage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Insgesamt zehn Fragen stellte sie 500 Passanten in Hamburg und München. Durchgeführt wurde die Erhebung vom Oktober 2014. Das Alter der Befragten lag zwischen 17 und 80 Jahren, dabei waren sowohl Personen, die aktuell ihren Führerschein machen, als auch erfahrene Fahrer, die aufgrund ihres Alters ihre Fahrerlaubnis bereits abgegeben haben. „Sogenannte Verkehrsmythen können dazu führen, dass sich Autofahrer im Straßenverkehr falsch verhalten“, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. „Sie bergen aber auch die Gefahr, vorschnell eine Strafe hinzunehmen, die mit dem Beistand eines Verkehrsanwalts niedriger ausfallen könnte oder gar nicht gezahlt werden müsste.“

Nord oder Süd, Mann oder Frau – wer hat den Durchblick?
Stellt man die Resultate der Befragung nach Regionen gegenüber, so hat der Norden leicht die Nase vorn: Zu 52 Prozent stammten die richtigen Antworten aus Hamburg, zu 48 Prozent aus München. Knapp fiel das Ergebnis auch im geschlechtsspezifischen Vergleich aus: Hier lagen im Gesamtüberblick die Männer mit 50,9 Prozent der richtigen Antworten leicht vor den Frauen mit 49,1 Prozent.

Erfahrene und Vielfahrer wissen es besser
Eine größere Bedeutung für die Kenntnis der Rechtslage hat offenbar die Fahrpraxis: Von den 46,9 Prozent der richtigen Antworten wurden 34,3 Prozent von den regelmäßigen Fahrern, aber nur 11,3 Prozent von den selten fahrenden und 1,3 Prozent von den gar nicht fahrenden Befragten abgegeben. Die restlichen 53,1 Prozent antworteten entweder falsch oder machten keine Angaben. Und auch die Tatsache, wie lange ein Fahrer schon seinen Führerschein besitzt, hat offenbar Einfluss auf die zutreffenden Angaben: Es zeigte sich, dass die Erfahrenen mit durchschnittlich 25,2 Prozent der korrekten Antworten deutlich besser abschnitten als die Fahranfänger mit 12,7 Prozent. „Erschreckend ist allerdings, dass immerhin 62,1 Prozent der Führerscheininhaber gar keine oder eine falsche Lösung ankreuzten“, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. „Entsprechend hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich in der Realität falsch verhalten würden“.

Hochschulbildung spielt hinsichtlich Verkehrswissen kaum eine Rolle
Hat ein Studium einen entscheidenden Einfluss auf den Glauben an Verkehrsmythen? Die Umfrageergebnisse sprechen dagegen: Nimmt man Hamburg und München zusammen, so kamen die korrekten Antworten durchschnittlich zu 24,5 Prozent von Akademikern und zu 20,9 Prozent von Nicht-Akademikern – das heißt zugleich, dass 54,6 Prozent der Befragten Akademiker und Nicht-Akademiker die Fragen falsch oder gar nicht beantworteten.

Verkehrsanwälte helfen dabei, zu seinem Recht zu kommen
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sieht die Umfrageergebnisse als Bestätigung für die Bedeutung ihrer Arbeit: „Wir wollten mit der Erhebung herausfinden, inwiefern die deutschen Autofahrer überhaupt wissen, welche vermeintlichen Regeln korrekt oder nur ein Mythos sind“, fasst die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammen. „Das Ergebnis zeigt deutlich, dass über jede Region, jedes Alter und jede Bildungsschicht hinweg erheblicher Beratungsbedarf besteht. Sowohl als Verursacher als auch als Geschädigter hat man mit einem Verkehrsanwalt bessere Chancen, sein Recht zu bekommen.“ Einen Verkehrsanwalt in der Nähe finden Autofahrer ganz einfach unter www.verkehrsanwaelte.de.

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Über die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins wurde 1979 gegründet. Ihr gehören über 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Die Arbeitsgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in vielerlei Hinsicht: Sie bietet regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen an und informiert ihre Rechtsanwälte zum Beispiel über die neuesten Entwicklungen des Verkehrsrechts – zum Vorteil ihrer Mandanten. Seit mehr als 30 Jahren setzen sich die Verkehrsanwälte in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar für die Rechte der Geschädigten ein und nehmen im Verkehrsrechtsauschuss des Deutschen Anwaltvereins zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben Stellung. Die Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.verkehrsanwaelte.de verdeutlicht die Vorteile des anwaltlichen Rats in Verkehrsrechtsfragen und ermöglicht potentiellen Mandanten eine schnelle und konkrete Anwaltssuche. Gerade Unfallgeschädigten bieten Verkehrsanwälte zahlreiche Möglichkeiten. Die Erfahrung zeigt: Diejenigen, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

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