WGF – Schadensersatz: Interessengemeinschaft der Anleger beitreten

Schadensersatz für WGF Anleger.

WGF - Schadensersatz: Interessengemeinschaft der Anleger beitreten

WGF AG, Insolvenz, WGF Genussrechte, WGF Anleihen, Fachanwalt, Anleger, Verluste, Eigenverwaltung, WGF Genussscheine, WGF Hypothekenanleihen, Gehrke, comdirect, DAB Bank, Volksbank, Raiffeisenbank, Schwintowski, WGFH08, WGFH07, WGFH06, WGFH05, WGFH04, A0L

Nach der Pleite der WGF AG sollten Anleger sich wehren und ihre Ansprüche sichern.
WGF – Schadensersatz: Interessengemeinschaft der Anleger beitreten

Nach der Insolvenz der WGF AG haben sich hunderte Anleger an die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewandt und um Hilfe gebeten. Deshalb wurde jetzt die Interessengemeinschaft WGF AG Anleihe und Genussschein gegründet. Anleger können sich zunächst kostenlos daran beteiligen und Informationen erhalten.

Derzeit stellen sich die Anleger der WGF AG die Frage, ob Ihnen gegen die Verantwortlichen Schadensersatzansprüche zustehen können. Ansprüche können gegen Banken wie comdirect, DAB Bank, Volksbank, Raiffeisenbank aber auch gegen Aufsichtsräte, Vorstände, Treuhänder, Mittelverwendungskontrolleure usw. bestehen. Dies wird im Rahmen der Vertretung und Beratung der Anleger der WGF geprüft.

Im Insolvenzverfahren gilt es für die Anleger die Ansprüche zu sichern. Hier sind Besonderheiten und Fristen zu beachten. Anleger sollten sich hier am besten von einem Experten vertreten lassen.

Informationen zur Interessengemeinschaft finden Anleger hier:

WGF Interessengemeinschaft

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
77933 Lahr
07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
http://www.dr-stoll-kollegen.de