ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Pauschale Mahngebühr unzulässig +++
Ein Versandunternehmen handelt irreführend und unlauter, wenn es seinen Kunden eine pauschale Mahngebühr kommentarlos in Rechnung stellt, obwohl diese vorher weder vereinbart war, noch aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorging. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg, wonach ein derartiger pauschaler Abzug auch nicht als schlichte Meinungsäußerung einzuordnen ist. Es handele sich um eine „unwahre“ und nicht nur „zur Täuschung geeignete“ Angabe, die nicht gerechtfertigt sei (Az.: 15 U 14/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamburg.

+++ Auch Großeltern schulden Unterhalt +++
Laut ARAG Experten müssen nicht nur Eltern ihren Kindern Unterhalt zahlen, solange diese zur Schule gehen oder sich noch in einer Ausbildung befinden. Dieselbe Verpflichtung kann nach Paragraf 1607 Bürgerliches Gesetzbuch gemäß einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg auch die Großeltern eines Kindes treffen, wenn die Eltern wegen mangelnder Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt zahlen können oder sich der Unterhaltsanspruch rechtlich nur schwer durchsetzen lässt (Az.: 13 UF 85/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg.

+++ Chef beroht – Kündigung! +++
Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige, seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vor dem Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies geht nach Auskunft der ARAG Experten aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg hervor. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig – es kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden (Az.: 5 Ca 254/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Siegburg.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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