BaFin: Binäre Optionen für Kleinanleger bleiben verboten

BaFin: Binäre Optionen für Kleinanleger bleiben verboten

Binäre Optionen dürfen in Deutschland weiterhin nicht an Privatkunden verkauft werden. Das hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin in einer Allgemeinverfügung festgelegt.

Hopp oder topp – etwas anderes gibt es bei binären Optionen nicht. Hinter diesen „Wetten“ steckt ein komplexes und wenig transparentes Finanzprodukt. Aufgrund des hohen Risikos hatte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Vermarktung, Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger in der EU verboten, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Die Maßnahme der ESMA lief zum 1. Juli 2019 aus. In Deutschland bleibt es aber verboten, binäre Optionen Privatkunden anzubieten und zu verkaufen. Das hat die BaFin mit einer Allgemeinverfügung, die ab 2. Juli 2019 gilt, angeordnet.

Die BaFin begründet dies mit den hohen Risiken und erheblichen Anlegerschutzbedenken. Diese gelten vor allem für die Berechnung der Wertentwicklung binärer Optionen und des zu Grunde gelegten Basiswerts. Für Kleinanleger seien Risiko und Rendite nur schwer einzuschätzen. Da die Anbieter binärer Optionen als direkte Gegenpartei auftreten, könne dies zudem zu einem Interessenkonflikt und Manipulationen führen.

Trotz des Verbots binärer Optionen gibt es immer wieder kriminelle Anbieter, die Kleinanleger abzocken wollen. Im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

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