Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr

Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr

Der Bußgeldkatalog hat den rechtlichen Charakter einer Verordnung, die gemäß dem Paragraphen 26a des geltenden Straßenverkehrsgesetzes erlassen wurde. Nach dem Bussgeldkatalog werden nur Ordnungsstrafen verhängt. Schwerer wiegende Vergehen oder Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden, müssen nach dem Strafrecht geahndet werden.

Um die Strafen für die leichteren Verstöße gegen die Straßenverkehrsregeln einheitlich ahnden zu können, enthält der Bussgeldkatalog eine Liste von typischen Verkehrsverstößen, die mit einem Bußgeld belegt werden können. Im Bussgeldkatalog ist ebenfalls festgelegt mit wie vielen Punkten in der Zentralkartei für Verkehrssünder in Flensburg Sie bei einem Verkehrsverstoß zu rechnen haben. Auch in welchen Fällen die Behörden Fahrverbote gegen Sie verhängen können, ist dort geregelt. Wenn ein Bußgeld in Höhe von bis zu 35 Euro verhängt wurde, ist damit noch kein zusätzlicher Eintrag von Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei verbunden. Ab einer Bußgeldgeldhöhe von 40 Euro ist einen Eintragung von je nach Vergehen ein bis vier Punkten möglich. Bei einigen besonders schwer wiegenden Übertretungen der Verkehrsregeln können auch Fahrverbote verhängt werden.

Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich bei der Verhängung von Ordnungsstrafen nach dem Bussgeldkatalog um Standarddelikte geht, also keinen besonderen Tatumstände zu berücksichtigen sind. Einen Bußgeldbescheid brauchen Sie deshalb im Fall der Fälle nicht einfach hin zu nehmen. Sie können den Bescheid vor einem regulären Gericht nachprüfen lassen und erhalten dann statt eines Bußgeldbescheides ein Urteil. Ein Gericht kann dabei zwar auch zu Ihren Gunsten entscheiden, sie können aber auch schwerer bestraft werden, als im Bußgeldbescheid gefordert. Bei klaren Tatbeständen wie zum Beispiel einem Fahrverbot durch Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h, ist es jedoch kaum möglich, eine Milderung der Strafe vor einem Gericht zu bekommen.

Sie sollten die Begehung von Ordnungswidrigkeiten nicht als Lappalie abtun, weil die Verhängung eines Bußgeldes noch erhebliche andere negative Folgen nach sich ziehen kann. Sobald es zum Beispiel zu einem Unfall kommt, bei dem der verantwortliche Fahrer unter zu hohem Alkoholeinfluss steht, ist der Versicherungsschutz durch seine KFZ Versicherung in Gefahr. Denn nach so genannten Trunkenheitsklausel ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit, wenn der Fahrer Ausfallerscheinungen infolge des Alkoholgenusses hatte. Wenn die KFZ Versicherung auch eine Kasko Versicherung einschließt, ist der Versicherer ab 1,1 Promille Blutalkohol ebenfalls von jeder Leistungspflicht befreit.

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