ARAG Verbrauchertipps zum Münchner Oktoberfest
– Nach der Wiesn ins Taxi… – Hausrecht gilt auch im Festzelt! – Vorsicht Betrunkene Nach der Wiesn ins Taxi… Wer betrunken ein Taxi besteigt, muss damit rechnen, dass er sich eventuell übergeben muss. Grundsätzlich
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