Clean Vehicles Directive: Kommunen müssen 45 Prozent ihrer Fahrzeuge auf saubere Antriebe umstellen

Ab August dieses Jahres sind Kommunen gezwungen zu handeln: Der Fahrzeugbestand muss emissionsärmer oder gar emissionsfrei werden, um den CO2-Ausstoß nachhaltig zu reduzieren. So sieht es die Clean Vehicles Directive (CVD) vor. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen sind Neuanschaffungen indes schwer realisierbar. Eine Lösung: Die Umrüstung von Bestandsfahrzeugen auf Elektro-Antriebe: Pkw lassen sich auf batterie-elektrische und Nutzfahrzeuge wie LKW, Busse oder andere Nutzfahrzeuge auf wasserstoff-elektrische Antriebe umrüsten. Die Kosten dafür sind um ein Vielfaches geringer als für Neufahrzeuge. Und: Die Umrüstungen sind sogar mittels Leasing finanzierbar. Somit bleiben die Kosten geringer, planbar und die Liquidität insgesamt erhalten.

Der Verkehrssektor ist mit rund 20 Prozent CO2 -Ausstoß (2019) der drittgrößte Verursacher von Treibhausgasemissionen. Um diese Werte zu reduzieren, setzt sich die E-Mobilität in Deutschland aktuell stärker durch als jemals zuvor. Allein im vergangenen Jahr waren rund 25 Prozent aller Neuzulassungen alternative Antriebe von batterie-elektrisch über Hybrid, Plug-In, Brennstoffzelle bis hin zu Wasserstoff. Mit der nationalen Umsetzung der Clean Vehicles Directive werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe jetzt erstmals verbindliche Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge für die Beschaffung vorgegeben – insbesondere für Busse im ÖPNV. Die neue Richtlinie gilt ab August 2021 und verpflichtet die öffentliche Hand sowie eine Auswahl privatrechtlich organisierter Akteure (z.B. Post- und Paketdienste, Müllabfuhr) zum Handeln. Konkret heißt das: In der ersten Quotierungsphase von August 2021 bis Dezember 2025 müssen bei öffentlich geförderten Beschaffungen 45 Prozent saubere Fahrzeuge nachgewiesen werden – die eine Hälfte emissionsfrei, die andere Hälfte emissionsarm. Und in der zweiten Phase von Januar 2026 bis Dezember 2030 müssen bereits mehr als zwei Drittel (65 Prozent) emissionsfrei oder emissionsarm sein.

Saubere Alternative zu Neuanschaffungen: Den Fahrzeugbestand umrüsten!

Die Clean Vehicles Directive ist eine Vorgabe. Das heißt, sie muss umgesetzt werden. Ohne Wenn und Aber. Neben den Kosten für die Neuanschaffung von sauberen Fahrzeugen gibt es jedoch noch ein andere Herausforderung: Die Lieferzeiten! Denn viele Fahrzeuganbieter haben – aufgrund der hohen Nachfrage – lange Lieferzeiten, bzw. können teilweise gar keine Liefertermine nennen. Die saubere Alternative: die Umrüstung von Bestandsfahrzeugen auf Batterie- oder Brennstoffzellen-elektrische Motoren. Das ist nicht nur kostengünstiger als eine Neuanschaffung, sondern etwaige Lieferengpässe bei Herstellern können umgangen werden. Eine die sich damit ist auskennt, ist Leonie Behrens, Geschäftsführerin E-Cap Mobility GmbH. „Gerade für schwere Nutzfahrzeuge ist die Brennstoffzelle die bevorzugte Antriebstechnologie. Sie schafft hohe Reichweiten, benötigt nur kurze Betankungszeiten und hat keinen Nutzlastverlust. Obendrein gibt es Fördermöglichkeiten bei der Umrüstung bspw. eines gängigen Diesel-Lkw, -bus oder anderer Nutzfahrzeuge“, so die Expertin. In Verbindung mit einer guten Finanzierungsstrategie lässt sich somit die angestrebte Quote kostengünstiger und schneller erreichen.

Den grünen Fahrzeugwandel smart finanzieren: Mit Leasing rechnet es sich!

Im Bereich des Kommunal-Leasing müssen Leasingverträge ausgeschrieben werden, sobald der Schwellenwert von EUR 214.000,00 überschritten wird. Der Auftragswert entspricht der geschätzten Gesamtvergütung. „Dass dieser Wert bei der Anschaffung von bereits nur wenigen Fahrzeugen ganz schnell überschritten ist, liegt auf der Hand“, erklärt Finanz-Experte Udo F. Mann, Geschäftsführer der FML Leasing aus Hamburg. Klar ist sicherlich, dass Klimaschutz nicht zum Nulltarif zu haben ist, wohl wissen aber die wenigsten, um wieviel Geld es wirklich geht. Sein Tipp an die Kommunen: „Gemeinde oder Landkreis müssen sich im Vorwege über die Kosten klar sein und diese durchkalkulieren, um genau zu eruieren, wieviel E-Mobility anzuschaffen oder umzurüsten ist.“ Unabhängig, ob Umrüstung oder Neukauf, ist Leasing dabei eine alternative Finanzierungsmöglichkeit mit vielen Vorteilen, die bislang von Kommunen immer noch selten in Anspruch genommen wird. Und das, obwohl es in der Privatwirtschaft das Außenfinanzierungsinstrument Nr. 1 in Deutschland ist.

Fazit: Frühe Planung und flexible Finanzierung helfen bei der Umsetzung der Clean Vehicles Directive und lassen Raum für weitere Investitionen

Für Kommunen und Landkreise lohnt sich die Umsetzung der Clean Vehicles Directive über Leasing oder Mietkauf zu finanzieren. Denn die mit den Forderungen verbundenen Kosten stehen völlig außerhalb jeglicher Planungen – eine monatliche Rate stellt hier das mildeste Mittel dar. Ein wesentlicher Nutzen der Leasingfinanzierung ist der Wegfall hoher Anschaffungskosten. Damit werden vorhandene Haushaltgelder geschont und stehen so ggf. für andere, nicht leasingfähige Investitionen z.B. die Erhaltung von Gebäuden, Straßen oder Fortbildung von Mitarbeitern zur Verfügung. Des Weiteren wird die finanzielle Belastung auf monatliche Leasingraten reduziert, so dass sie sich über die gesamte Laufzeit verteilt. Dies erhöht die wirtschaftliche Flexibilität der Kommune und schafft eine größere Unabhängigkeit in Bezug auf andere Investitionsentscheidungen.
Und zu guter Letzt gibt es noch einen wichtigen Punkt zu bedenken, darin sind sich der Finanzexperte Udo F. Mann und die E-Mobility Expertin Leonie Behrens einig: Die Innovationsgeschwindigkeit in punkto Alternativer Antriebe unterliegt einem rasanten Tempo. Das bedeutet, die Voraussetzungen zur Förderung und Vergütung neuer Technologien können sich ebenfalls schnell ändern. Somit ist die Umrüstung und Finanzierung mittels Leasings aktuell die sicherste und kostenschonendste Lösung, um die CVD zu erfüllen.

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INFOKASTEN

Wissenswert: Drei Punkte, auf die Kommunen beim Abschluss eines Leasingvertrags achten sollten

Die Laufzeit! Da ein Leasingvertrag in der Regel unkündbar ist, muss diese mit Bedacht und nah an der tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer gewählt werden. Die Länge der Laufzeit beeinflusst die Höhe der monatlichen Raten.

Der Restwert! Wie erwähnt, sollte sich dieser möglichst mit dem zu erwartenden Marktwert decken.

Die Kündigungsfristen! Zum Ende der Vertragslaufzeit sind Kündigungsfristen einzuhalten. Hier gilt es rechtzeitig zusammen mit dem Leasinggeber darüber zu entscheiden, wie es nach Ablauf der „Grundlaufzeit“ weiter gehen soll.

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[1] Quelle: www.kba.de

Die FML Finanzierungs- und Mobilien Leasing GmbH & Co. KG aus Hamburg ist eine inhabergeführte Leasinggesellschaft, die mittelständische Unternehmer bei herstellerunabhängigen Investitionsfinanzierungen berät, um damit zum langfristigen wirtschaftlichen Erfolg ihrer Kunden beizutragen. Getreu dem Motto FML – „Flexibler mit Leasing“ bietet das Unternehmen auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden zugeschnittene, persönliche Beratung sowie langjährige Branchenkompetenz. Die FML finanziert Leasingobjekte in den Bereichen Maschinen, Landwirtschaft, Medizintechnik, IT- und Kommunikationstechnik, Hafen- und Schiffsausrüstung, Energie & Umwelttechnik, Raumlösungen (Inneneinrichtung sowie mobile Hallen und Lager) und Fahrzeuge (PKW, LKW, Oldtimer, E-Mobility). Das inhabergeführte Unternehmen mit Sitz in der Hamburger Speicherstadt wurde 1989 gegründet.

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Bildquelle: E-Cap Mobility GmbH