EEV AG: Kein Hahn auf der Biomasse – kein Lüftchen im Windpark

EEV AG: Kein Hahn auf der Biomasse - kein Lüftchen im Windpark

16. August 2016. Um die Insolvenz der Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV AG – Papenburg) ist es still geworden. Rund 2.500 Anleger bangen um mehr als 25 Millionen Euro, doch Neuigkeiten gibt es kaum. Die Anleger scheinen in Resignationsstarre verfallen zu sein, sagt Hilmar Heinze, ehrenamtlicher Geschäftsführer des Deutschen Finanzmarktschutz Vereins (DFMS), und rät Betroffenen das Ruder selbst in die Hand zu nehmen.

Biomasseheizkraftwerk und Offshore-Windpark in der Nordsee. Das waren die zukunftsträchtigen Technologien, mit denen die EEV AG immerhin fast 26 Millionen Euro Anlegergelder über Genussrechte und partiarische Darlehen einsammeln konnte. Doch aus der guten Anlage wurde der drohende Totalverlust. Fehlende Jahresabschlüsse, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Insolvenz; für Anleger sind dies die Indikatoren für einen drohenden Totalverlust. Doch die Geldgeber, so Hilmar Heinze vom DFMS ( www.finanzmarktschutz.de ), verhielten sich auffällig stumm: „Die 2.500 EEV-Anleger wurden in der Vergangenheit sehr stiefmütterlich behandelt, wenn es um Informationen ging.“ Heinze spielt damit unter anderem auf den Umzug des Unternehmens, die neue Geschäftsleitung und den fehlenden Eintrag im Handelsregister an.

Besonders still ist es auch um „Skua“ geworden; so heißt das Gebiet in der Nordsee, in dem der EEV-Windpark errichtet werden sollte. Dummer Weise wurde der Park mit 80 Windkraftanlagen aber in einem Übungsgebiet der Bundeswehr geplant. Dort werden Marine- und Luftübungen durchgeführt – also auch scharf geschossen. „Stellt sich die Frage, ob die Anleger darüber aufgeklärt wurden, dass das Genehmigungsverfahren sich wegen der Bundeswehr-Ansprüche so lange verzögern kann“, sagt der DFMS-Geschäftsführer. Überhaupt stellten sich viele Fragen, die es zu prüfen gelte, so Heinze weiter.

Da die Genussrechte und die partiarischen Darlehen nachrangig sind, sollten Betroffene unbedingt die Möglichkeiten der Schadensersatzansprüche prüfen lassen. „Die Anhaltspunkte, dass es solche gibt“, so Hilmar Heinze, „sind auf jeden Fall gegeben.“ Für ihn gibt es nur zwei Möglichkeiten: Den Totalverlust hinnehmen, oder kämpfen. Der DFMS bietet über Vertrauensanwälte entsprechend wirksame Hilfe an.

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