Fake-News in den Google-Suchergebnissen: Algorithmus generiert falsche Behauptungen

Spätestens seit der Corona-Krise sind Fake-News ein echtes Problem. Neu ist das so genannte Fake-News nicht nur mit Vorsatz im Netz verbreitet, sondern automatisch von Google generiert werden. Das ist nun verboten.

Zum Hintergrund

Auslöser war die Suche nach dem Namen eines Managers. Google zeigt bei der Auflistung seiner Suchergebnisse ein so genanntes Snippet an, einen kurzen Textausschnitt, der helfen soll das Suchergebnis einzuordnen. Im Fall des gegoogelten Managers zeigte die Suchmaschine den Namen des Unternehmens für das dieser tätig ist und einen kurzen Text der angab, dass den Managern des Unternehmens strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Leser des Snippets mussten demnach davon ausgehen, dass der gegoogelte Manager von den genannten strafrechtlichen Konsequenzen betroffen sei.

Das Prekäre: Der Manager ist völlig unbescholten. Der Presseartikel den Google als Quelle für die Behauptung angab, bezog sich auf ein gänzlich anderes Unternehmen und steht mit dem gegoogelten Manager in keinerlei Zusammenhang.

Automatisch generierter Rufmord ist strafbar

Nachdem Google nicht auf eine anwaltliche Abmahnung reagierte und die Falschbehauptung im Netz beließ, wurde vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese verbietet Google das weitere Verbreiten der Falschbehauptung.
Auf dem Internetauftritt des Anwalts heißt es dazu: „HÖCKER erstritt damit eine Grundsatzentscheidung: Soweit ersichtlich, wurden Google erstmalig selbst kreierte Fake-News in Suchergebnissen verboten.“

Der Internetgigant hat mittlerweile eingelenkt und die Falschbehauptung aus dem Netz genommen, aber der Fall hat möglicherweise weitreichende Konsequenzen.

Was ein Featured Snippet ist, weiß Simon Zahn, Geschäftsführer der Bonner SEO-Agentur Pixelrein: „Featured Snippets helfen Usern, schneller Antworten auf ihre Suchanfragen zu bekommen. Sie sind der Teil der Suchergebnisse, der mit einem Kasten abgegrenzt ist. Oft muss man die ursprüngliche Seite nicht einmal mehr besuchen, weil die Antwort hier bereits vom Algorithmus hervorgehoben wird.

Google experimentiert immer mehr mit dieser Art der Darstellung. Das ist allerdings keine sichere Lösung, wie der aktuelle Vorfall zeigt. Wie viel Fake-News täglich auf diese Weise verbreitet wird, ist schwer abzuschätzen. Als SEO-Agentur gehört es zu unserem Job diese Art von Entwicklungen immer im Auge zu haben. Wir halten das Vorgehen von Google – gerade in diesen Zeiten – für verantwortungslos.“

Konsequenzen für Google

Falschbehauptungen im Netz sind, wie die einstweilige Verfügung zeigt, grundsätzlich verboten und damit strafbar. Dem können sich selbst Großkonzerne wie Google nicht entziehen. Der Fall bestätigt, dass Internetakteure für ihre Inhalte verantwortlich und damit generell haftbar sind – egal ob durch Menschen oder automatisch generiert. Die Konsequenz daraus sollte gezogen werden bevor es zu einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung kommt.

Da es sich bei der einstweiligen Verfügung um eine Grundsatzentscheidung handelt, dürfen künftig weitere Urteile in diese Richtung erwartet werden. Der Internetgigant Google wird zeigen müssen, ob er dem gewachsen ist. Das Unternehmen hat die Falschdarstellung zwar mittlerweile aus dem beanstandeten Snippet entfernt, wie viele automatisch generierte Falschmeldungen derzeit jedoch noch im Netz aktiv sind ist unklar.

Was vor 7 Jahren im Kinderzimmer begann, erstreckt sich heute auf zwei Büros in der Bonner Innenstadt, mit einer Gesamtfläche von über 350 Quadratmetern. Heute ist die Pixelrein GmbH & Co. KG die SEO-Agentur aus Bonn. Ursprünglich auf Webdesign spezialisiert, startete die Pixelrein GmbH 2019 ihr Produkt Backlinked. Der Marktplatz bietet Kunden alles von SEO-optimierten Content, über technische- und OffPage-Dienstleistungen bis hin zu persönlicher Beratung, was Kunden für eine erfolgreiche Internetpräsenz brauchen.

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