Internationaler Tag des Ehrenamtes – DRK-Blutspendedienste würdigen Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer

Ohne ehrenamtliche Helfer würden viele Bereiche des öffentlichen Lebens in Deutschland zum Erliegen kommen, so auch das Blutspendewesen beim Deutschen Roten Kreuz. Rund 200.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unterstützen die circa 3.800 hauptamtlichen Mitarbeiter der DRK-Blutspendedienste und stellen sicher, dass durch die 3,8 Millionen freiwilligen Blutspender gut 75 Prozent des Bedarfes an Blut in Deutschland gedeckt werden kann.

Internationaler Tag des Ehrenamtes - DRK-Blutspendedienste würdigen Engagement der freiwilligen Helferinnen und Helfer

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Seit 1986 wird der 5. Dezember als Internationaler Tag des Ehrenamtes begangen – so auch in Deutschland. Im Jahr 2011 hat der damalige Bundespräsident den Tag des Ehrenamtes bewusst zu einer öffentlichen Aufwertung aller ehrenamtlichen Tätigkeiten zum Wohle der Gemeinschaft genutzt. Traditionell werden an diesem Tag Bürger, die sich durch besondere Leistungen ausgezeichnet haben, mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ausgezeichnet.

Ohne Ehrenamt keine Blutspende!

Auch bei den DRK-Blutspendediensten, welche die Versorgung der Patienten in stationärer und ambulanter ärztlicher Behandlung mit aus Blutspenden hergestellten Blutpräparaten in Deutschland zu gut 75 Prozent sicherstellen, geht nichts ohne die rund 200.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Diese bereiten die Räume für die Blutspende vor, kümmern sich um die Betreuung und Verpflegung der Blutspender und vieles mehr. Um ihr Engagement entsprechend zu würdigen, gilt der besondere Dank der DRK-Blutspendedienste am 5. Dezember den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die durch ihr Engagement ein flächendeckendes Angebot an Blutspendeterminen ermöglichen.

Was ist überhaupt ein Ehrenamt?

Die Frage zur Definition von Freiwilligenarbeit und Ehrenamt hat schon 1999 den Deutschen Bundestag beschäftigt, der daraufhin die Enquete-Kommission eingesetzt hat, welche die folgenden Definitionen zur Charakterisierung von Freiwilligenarbeit und Ehrenamt festgelegt hat:

– freiwillig, also nicht erzwungen, verordnet oder verhängt
– unentgeltlich, also nicht auf materiellen Gewinn gerichtet
– öffentlich, also nicht ausschließlich in familiärem oder wirtschaftlichem Rahmen bzw. in ausschließlichem Bezug zu öffentlicher Verwaltung
– gemeinschaftlich bzw. kooperatives Engagement mit anderen
– gemeinwohlorientiert, also mit berechtigtem Anspruch auf Gemeinnützigkeit

Vereinfacht gesagt definiert sich ein freiwilliges Ehrenamt durch die unentgeltliche Bereitstellung eigener Ressourcen (Zeit, Arbeitsleistung, usw.) für das Wohl anderer.

Motive für ehrenamtliche Tätigkeit

Umfragen zur Motivation für ehrenamtliche Helfer kommen immer wieder zu der Erkenntnis, dass „Gemeinsam anderen helfen“ die Hauptmotivation zur Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist. Auch die nach ihrer Motivation befragten Blutspender gaben mit deutlicher Mehrheit „Menschen helfen, etwas Gutes tun, Leben retten“ als spontan assoziierte Gründe für die freiwillige und unentgeltliche Blutspende beim DRK an. Das Ehrenamt schlägt somit auch eine Brücke zwischen Helferrinnen und Helfern sowie Blutspenderinnen und Blutspendern. Die Arbeit mit und für Menschen macht das Ehrenamt bei den Blutspendediensten des Deutschen Roten Kreuz aus. Die ehrenamtlichen Helfer übernehmen Verantwortung für das Gemeinwohl und sind dabei Teil einer einzigartigen Gemeinschaft.

Freiwillige Helfer, die sich bei den Blutspendediensten des DRK ehrenamtlich engagieren wollen, finden ausführliche Informationen unter http://www.drk.de/ueber-uns/ehrenamt.html. Weitere Informationen zur Blutspende sowie zu den aktuellen Blutspendeterminen sind unter der kostenlosen Spender-Hotline 0800 – 11 949 11 oder im Internet unter der Adresse http://www.blutspende.de abrufbar.

Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes

Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.

Menschlichkeit

Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

Unparteilichkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

Neutralität

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.

Freiwilligkeit

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

Einheit

In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.
Universalität

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.

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Über die DRK-Blutspendedienste:

Sieben regional tätige Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes zeichnen verantwortlich für die flächendeckende, umfassende Versorgung der Patienten in der Bundesrepublik Deutschland rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr.

Die DRK-Blutspendedienste sind Teil des komplexen Hilfeleistungssystems des DRK als der freiwilligen Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich. Sie sind also neben der Regelversorgung eingebunden in die Hilfe bei Katastrophen und dem Gemeinwohl verpflichtet.

Blutspendetermine

Unter der gebührenfreien Service-Rufnummer 0800-11 949 11 können alle Fragen rund um das Thema Blutspende beantwortet und die aktuellen Blutspendetermine abgefragt werden. Weitere Informationen sind unter www.blutspende.de abrufbar.

Kontakt:
DRK-Blutspendedienste
Friedrich-Ernst Düppe
Feithstr. 182
58097 Hagen
+49 (0) 2331 8 07 – 110
f.dueppe@bsdwest.de
http://www.blutspendedienst-west.de

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