Jetzt noch besser beraten mit dem neuen Update des AltersvorsorgePLANERs

Jetzt noch besser beraten mit dem neuen Update des AltersvorsorgePLANERs

In regelmäßigen Abständen finden in Zusammenarbeit mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanungen (IVFP) Aktualisierungen im AltersvorsorgePLANER statt, der branchenbekannten Software zur Ermittlung der Versorgungslücke. Auf diese Weise können Versicherungsmakler und -vermittler ihre Kunden stets bestmöglich anhand der aktuellsten Tarife und Rentenwerte beraten.

Versicherungsstatus im Alter bei gesetzlich Krankenversicherten:
Für die Beantwortung der Frage, welchen Versicherungsstatus gesetzlich Krankenversicherte im Alter haben, sind folgende zwei Fragen ausschlaggebend:
– Besteht im Alter Anspruch auf eine gesetzliche Rente? Diese kann auch aus früherer Arbeitnehmertätigkeit resultieren.
– Ist die sog. Vorversicherungszeit (9/10 Regelung) erfüllt? Diese ist erfüllt, soweit man in der zweiten Hälfte des Berufslebens zu 9/10 gesetzlich krankenversichert ist.
Falls beide Fragen mit „ja“ beantwortet werden, ist man im Alter Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Falls eine oder beide Fragen mit „nein“ beantwortet werden, kann man sich im Alter nur freiwillig gesetzlich krankenversichern.

Während in der KVdR nur die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge (bAV-Renten, Versorgungswerkrenten, Pensionen, Renten aus landwirtschaftlicher Alterskasse) verbeitragt werden, werden im Falle einer freiwilligen Mitgliedschaft auch alle weiteren Einnahmen (Basisrente, Riester-Rente, private Renten, Mieten, Zinsen, usw.) verbeitragt. In allen Modulen des AltersvorsorgePLANERs können diese beiden Fragen nunmehr beantwortet werden.

VL-Entgeltumwandlung:
Im bAV-Gehalts-Rechner kann seit diesem Update zudem eingestellt werden, ob bei einer Umwandlung von VL in bAV der VL-Arbeitgeberbeitrag zu einem bAV-Arbeitgeberzuschuss oder zu einem bAV-Arbeitnehmerbeitrag (VL-Entgeltumwandlung) wird.

Aktualisierung des Tariffinders:
Damit Kunden stets aktuelle Tarife präsentiert werden können, finden sich auch die aktuellen Ratingergebnisse des IVFP zur privaten Rente im aktualisierten Tariffinder wieder.

Erhöhung der gesetzlichen Rente:
Zum 1. Juli 2015 erhöht sich bekanntermaßen die gesetzliche Rente, in den West-Bundesländern um 2,1 %, in den Ost-Bundesländern um 2,5 %. Die Rentenwerte stellen sich in den allgemeingültigen Einstellungen des AltersvorsorgePLANERs dementsprechend automatisch um.

Weitere Informationen finden Sie im Onlineshop von Wolters Kluwer .

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