Joomla! Verein gewinnt Revision beim Bundesfinanzhof

Open Source erhält Stärkung durch Präzedenzfall

Königstein/Aachen, 10. August 2017 – Nach über vier Jahren juristischer Auseinandersetzungen kann der deutsche Joomla! Verein J&Beyond e.V. einen Sieg verbuchen: Der fünfte Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 die Entscheidung der ersten Instanz aufgehoben und somit letztinstanzlich bestätigt, dass die vom Verein durchgeführten Veranstaltungen zur Unterstützung des Joomla! CMS dem gemeinnützigen Betrieb zuzuordnen und somit steuerbegünstigt sind.

Mit dem Beschluss des BFH (Aktenzeichen V R 34/16) endet für den Verein ein langjähriger Konflikt mit dem Finanzamt Aachen und den Finanzgerichten. Kernfrage der Auseinandersetzung war, ob die Veranstaltungen des Vereins unmittelbar notwendig sind, um den gemeinnützigen Vereinszweck „Förderung der Volks-, Berufs- und Erwachsenenbildung“ zu erreichen, oder ob es sich bei den Veranstaltungen um einen wirtschaftlichen Betrieb zur reinen Gewinnung von Finanzmitteln handelt.

Nachdem in der ersten Instanz, dem Finanzgericht Köln, die Klage noch abgewiesen wurde, stellt der BFH nun fest, dass sowohl das Finanzamt als auch die Kölner Richter den § 68 Nr. 8 der Abgabenordnung nicht beachtet haben. Dadurch sind sie von anderen Rechtsgrundsätzen ausgegangen, als es für die korrekte Entscheidung notwendig gewesen wäre.

Der entsprechende Paragraph ordnet „Veranstaltungen belehrender Art“, die von gemeinnützigen Trägern ausgerichtet werden, explizit dem steuerbefreiten Betrieb zu. Aus diesem Grund wäre der geforderte Nachweis der unmittelbaren Notwendigkeit, den das Finanzamt und die erste Instanz gefordert hatten, nie notwendig gewesen.

Der Bundesfinanzhof hat die gegen den Verein ergangenen Körperschafts- und Gewerbesteuerbescheide bereits aufgehoben. Mit dieser Entscheidung war gleichzeitig auch die drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit vom Tisch, die das Finanzamt Aachen in einem separaten Verfahren angestrebt hat. Strittig ist nun noch der anzuwendende Umsatzsteuersatz – hier wird es eine weitere Verhandlung vor dem Finanzgericht Köln geben, um zu klären, ob der Verein mit seinen Veranstaltungen in Konkurrenz zu Unternehmen in der freien Wirtschaft tritt.

Ein starkes Zeichen für OpenSource-Events in Deutschland
Vereinsvorsitzender Robert Deutz ist mit dem Ausgang des Verfahrens hochzufrieden: „Wir sind überglücklich, mit dem Urteil nun nicht nur für uns, sondern auch für andere OpenSource-Events in gemeinnütziger Trägerschaft endlich Rechtssicherheit geschaffen zu haben. Die Entscheidung stärkt die Rolle von OpenSource in Deutschland und hebt den gesellschaftlichen Nutzen hervor.“

„Besonders möchten wir uns nochmal bei den vielen Unterstützern bedanken, die es uns ermöglicht haben, mit diesem Verfahren überhaupt durch alle Instanzen zu gehen! Die Vereinsmitglieder, die Unterstützer unserer Crowdfunding-Kampagne und zahlreiche Tipp- und Ideengeber aus der OpenSource-Community haben den Prozess nicht zuletzt auch finanziell überhaupt erst möglich gemacht“, so Robert Deutz abschließend.

Über die deutsche Joomla! Community:
Der Zusammenschluss von begeisterten Nutzern des Open-Source-Content-Management-Systems Joomla! hat das Ziel, die Verbreitung von Joomla! in Deutschland sowie eine stetige Weiterentwicklung des Systems zu unterstützen. Zu diesem Zweck zeigen die Vertreter das System auf Messen, stellen die technische Basis für die Webseite www.joomla.de zur Verfügung und richten den Joomla!Day Deutschland sowie die internationale Joomla!-Konferenz „J and Beyond“ aus. Die Mitarbeit am Projekt wird über eine Plattform abgewickelt, zu der Neugierige und Joomla!-Begeisterte gerne eingeladen werden. Die deutsche Community umfasst ca. 150 der mehr als 300 Mitarbeiter am internationalen Projekt Joomla!.

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