Landtag berät Initiative zur Liberalisierung des Bestattungsgesetzes und gegen Friedhofszwang für Urnen in Schleswig-Holstein

Verband unabhängiger Bestatter begrüßt den Gesetzesentwurf

Landtag berät Initiative zur Liberalisierung des Bestattungsgesetzes und gegen Friedhofszwang für Urnen in Schleswig-Holstein

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Auf Antrag der Landtags-Fraktion der Piraten im Schleswig-Holsteinischen Parlament, stimmt der Landtag final ab, über die Liberalisierung des Bestattungsrechts. Die regierungstragenden Fraktionen heben ihren Fraktionszwang für die Abstimmung auf („Gewissensentscheidung“), deswegen ist das Ergebnis offen.
Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Uli König:

„Obwohl das Schleswig-Holsteinische Bestattungsgesetz bei seinem Beschluss eines der freiheitlichsten bundesweit war, tut heute eine Gesetzesreform Not. Der Wunsch nach einer Liberalisierung ergibt sich aus Bürgeranregungen und auch aus repräsentativen bundesweiten Emnid-Umfragen.
Wir PIRATEN wollen den Menschen die Möglichkeiten geben, sich nach ihren individuellen Bedürfnissen von ihren Verstorbenen zu verabschieden. Neben der Möglichkeit, eine Urne für einen begrenzten Zeitraum zu Hause behalten zu dürfen, soll auch die Ausbringung der Asche auf den hierfür zugelassenen Friedhöfen und auch auf privaten Bestattungsplätzen möglich sein. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Zustimmung des Verstorbenen und unter Berücksichtigung der Rechte von Eigentümern der Ausbringungsorte.“

Uli König, Abgeordneter der PIRATEN, zu dem Ergebnis der schriftlichen Anhörung:

„Das Ergebnis der Anhörung ist ein Erfolg für den Gesetzentwurf der PIRATEN. Überwiegend wird dem Entwurf zugestimmt. In den kommenden Anhörungen kann ein Konsens gefunden und Missverständnisse ausgeräumt werden.
Die Gegner kritisieren zum Beispiel, dass durch die Liberalisierung des Bestattungsrechts angeblich zusätzliche Kosten entstünden. In Wahrheit machen sie sich aber offenbar nur Sorgen um ihre Einnahmen:
Wird die Asche auf den Wunsch des Verstorbenen verstreut, brauchen die Angehörigen nicht mehr zwingend einen Grabstein.
Gibt es kein Grab auf dem Friedhof, gibt es auch keine Einnahmen für die Friedhofsverwaltung.
Rein finanziellen Sorgen dürfen nicht über dem Willen der Verstorbenen und deren Angehörigen stehen.
Ebenso fadenscheinig ist die Behauptung, dass jeder Mensch mit seinem Tod Eigentum der Allgemeinheit wird – all seine letzten Wünsche wären hinfällig.

Der Verband unabhängiger Bestatter e.V. unterstützt diesen Gesetzesentwurf und würde es begrüßen wenn ein parteiübergreifender Konsens gefunden würde, denn eine Liberalisierung des Bestattungsrecht ist auch bundesweit geboten und die derzeit geltenden restriktiven Bestattungsgesetze werden von einem Großteil der Bevölkerung abgelehnt.

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