Liberales Zeichen

FDP-Fraktionsvorsitzende votieren gegen den Glücksspielstaatsvertrag

Rostock/Kiel, Mai 2011 – Die FDP-Fraktionsvorsitzenden in den Ländern setzen ein Zeichen für die Freiheit. Der Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag, der von der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. April 2011 vorgelegt worden ist, wird von den liberalen Fraktionschefs abgelehnt. Laut einem Beschluss, der auf dem FDP-Parteitag in Rostock gefasst wurde, ist der Entwurf nicht nur illiberal, „weil er das Staatsmonopol unterstützt und damit Marktwirtschaft und Wettbewerb verhindert“. Er sei zudem europarechtswidrig, weil er die unterschiedlichen Spielformen inkohärent behandle.

„Eine Begrenzung der Zahl der Konzessionen im Sportwettenbereich sowie die praktische Durchsetzung dieser Begrenzung mit Hilfe von Netzsperren sind abzulehnen, weil damit ein Placebo geschaffen werden soll, was in Wahrheit das Staatsmonopol manifestiert“, lautet der Beschluss. Der derzeitige Vorschlag für eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags erfülle materiell nicht die Vorgaben, die der Europäische Gerichtshof gesetzt habe.

Abschließend fordern die FDP-Fraktionsvorsitzenden die Ministerpräsidenten auf, einen Entwurf für einen Glücksspielstaatsvertrag vorzulegen, „der auf Grundlage des von der EU notifizierten Gesetzentwurfes von FDP und CDU in Schleswig-Holstein zur Neuordnung des Glücksspiels(…)eine europarechtskonforme, marktwirtschaftliche Neuregelung darstellt, die Wettbewerb erlaubt, die Finanzierung des Sports langfristig sichert und die fiskalischen Interessen unseres Landes praxistauglich umsetzt und damit nachhaltig verbessert“.

Auch in der CDU gibt es massive Zweifel daran, ob der Entwurf für einen neuen Staatsvertrag juristisch sattelfest ist. So wollen die Länder beispielsweise den Spielhallenbetrieb massiv einschränken. Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Rechtsausschusses im Bundestag, warnt: Er hält die Pläne für verfassungswidrig und fürchtet Millionen-Klagen der Glücksspielbranche. „Die Auflagen des Staatsvertrags für private Spielhallen verstoßen gegen die Verfassung“, sagte der CDU-Politiker der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Wenn die Pläne zum 1. Januar 2012 umgesetzt würden, „wird der Glücksspielstaatsvertrag aus meiner Sicht beim Bundesverfassungsgericht durchfallen“, fügte Kauder hinzu. Auf den Staat kämen Schadenersatzansprüche in mindestens zweistelliger Millionenhöhe zu, wenn die Glücksspielbranche etwaige Einnahmeausfälle gerichtlich geltend mache, sagte Kauder nach Angaben des Nachrichtenmagazins Focus http://www.focus.de. Nach Einschätzung Kauders hat der Glücksspielstaatsvertrag mehrere gravierende juristische Mängel. „Es geht nicht an, dass bisher erlaubte Spielhallen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Staatsvertrages automatisch die Erlaubnis verlieren“, warnte Kauder. Das sei ein verfassungswidriger Eingriff in fremdes Eigentum. Die Glücksspielbranche befürchtet laut Focus wegen des neuen Staatsvertrags einen „Kahlschlag“ bei den bundesweit rund 10.000 Spielhallen. Der Vertrag soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Nach Ansicht von Wettexperten ist auch die Einbeziehung von Online-Poker in ein schlüssiges Gesamtkonzept zwingend geboten. Onlineglücksspiele wie Poker sind in Deutschland aber bisher verboten. Trotz dieses Verbots ist der deutsche Onlinepokermarkt laut einer Studie der Universität Hamburg (Ingo Fiedler: „Online-Poker in Deutschland“), die auf dem Symposium Glücksspiel 2011 der Universität Hohenheim vorgestellt wurde, der zweitgrößte Markt weltweit. 9,64 Prozent aller Spieler kommen aus Deutschland. Mit einem Anteil von 0,706 Prozent an der Bevölkerung nehmen die deutschen Onlinepokerspieler Rang 14 weltweit ein. 0,907 Prozent aller Internetnutzer in Deutschland spielen Onlinepoker (Rang 22 weltweit), wobei Hamburger, Bremer und Berliner besonders begeisterte Onlinepokerspieler sind. Für die von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Studie „Der Markt für Onlinepoker: Spielerherkunft und Spielerverhalten“ wurden die Herkunft und das Spielverhalten von 4,6 Millionen Spieleridentitäten über 6 Monate aufgezeichnet. Das Fazit der Studie lautet, dass ein Verbot von Onlinepoker in Deutschland nicht greift. Während Poker früher nur in Kasinos gespielt wurde, entstand in Deutschland in den letzten Jahren ein regelrechter Poker-Boom.

Sven Stiel von PokerStars http://www.pokerstars.de kann es daher nicht nachvollziehen, „warum in Deutschland vier Millionen Pokerspieler von der Gesetzgebung ignoriert werden.“ Immerhin handele es sich dabei um den zweitgrößten Pokermarkt nach den Vereinigten Staaten. Ob auf ProSieben oder SPORT1, in der BILD oder bei der DPA, Poker sei längst zu einem Massenphänomen geworden und in den deutschen Wohnzimmern angekommen. Ließen die Ministerpräsidenten diesen Markt unreguliert, würden diese Spieler weiterhin in den Schwarzmarkt gedrängt und kriminalisiert. Das derzeitige Verbot für Online Poker erweise sich als stumpfes Schwert. PokerStars setzt wie zahlreiche andere Unternehmen aus der Branche weiter auf Schleswig-Holstein, auch um den vier Millionen Pokerspielern der Republik so einen sicheren Hafen zu bieten: „Pokerstars wird, wie die Beispiele Italien und Frankreich zeigen, unter den ersten sein, die eine Lizenz in Schleswig-Holstein beantragen und diese vollumfänglich umsetzen. Spielerschutz, Arbeitsplätze und Kanalisierung sind mit dem vorgestellten Modell sehr gut zu realisieren.“ (Ansgar Lange)

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