MatrixChain begrüßt die Zustimmung des Bundestags für den Gesetzentwurf elektronischer Wertpapiere eWpG

Bundestag stimmt dem Gesetz elektronischer Wertpapiere eWpG zu

Der Bundestag bringt ein neues Gesetzeswerk auf den Weg, nach dem die Digitalisierung des Wertpapierhandels vereinfacht werden soll. Auf der Blockchain basierende Wertpapiere können im Kryptowertpapierregister erfasst werden.

Der Bundestag hat am 5. Mai 2021 den Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) mit Zustimmung von CDU/CSU, SPD und FDP angenommen. Nach diesem Gesetz kann auf die übliche Papierform bei der Ausgabe von Wertpapieren verzichtet werden, wenn eine Eintragung in ein Register bei einem Zentralverwahrer oder bei Wertpapieren auf Basis der Blockchain in ein Kryptowertpapierregister erfolgt. Das Thema Tokenisierung zur Abbildung digitaler Vermögenswerte gewinnt in diesem Zusammenhang an Bedeutung.

Bundesregierung will Recht für elektronische Wertpapiere öffnen
Elektronische Wertpapiere sind Wertpapiere, für die keine Urkunde vorliegt. Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung den Weg für diese Wertpapiere ebnen. Im ersten Schritt sollen Schuldverschreibungen und in geringem Umfang auch Anleihen elektronisch ausgegeben werden können. Wertpapiere auf Basis der Blockchain sollen gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen nicht bevorzugt werden. Der Ersatz der Papierform wird durch die Eintragung in ein Register bei einem Zentralverwahrer oder in ein Kryptowertpapierregister ermöglicht. Das Register muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden. Eine Verbriefung von Wertpapieren ist in naher Zukunft nicht mehr erforderlich, aber immer noch möglich. Künftig soll das Bundesfinanzministerium per Verordnungsermächtigung auch den Umgang mit Kryptofondsanteilen regeln. Eine Evaluierung durch die Bundesregierung ist spätestens nach drei Jahren vorgesehen. Die Tokenisierung zur digitalen Abbildung von Vermögenswerten mit Hilfe der Blockchain-Technologie gewinnt an Bedeutung.

Gesetzentwurf als erster Schritt
Der Gesetzentwurf ist nur der erste Schritt auf dem Weg zur Digitalisierung von Wertpapieren. Er betrifft nur das Kryptowertpapierregister als kleinen Teil der Blockchain-Technologie. Andere europäische Länder sind Deutschland bei der Blockchain-Technologie und der Tokenisierung bereits weit voraus. Die Linke befürchtet im Gesetzentwurf die Gefahr von Manipulationstatbeständen durch registerführende Emittenten. Die Grünen kritisieren, dass noch kein einheitliches Vorgehen bei Kryptowährungen verabredet wurde, und befürchten ebenfalls einen Marktmissbrauch durch registerführende Emittenten. Die FDP sprach sich für eine innovationsfreundliche Regulierung blockchain-basierter Vermögenswerte auf EU-Ebene aus. Mit der Tokenisierung kann die Digitalisierung von Vermögenswerten in ganz neue Bahnen gelenkt werden.

Wichtiger Schritt für die Zukunft des deutschen Wertpapierhandels
Erst kurz vor dem Ende der Legislaturperiode wurde das Gesetz zur Digitalisierung von Wertpapieren und deren Erfassung im Kryptowertpapierregister oder einem Register bei einem Zentralverwahrer auf den Weg gebracht. Das Gesetz ist ein zentraler Baustein zur Digitalisierung des deutschen Finanzmarktes. Andere Länder wie die Schweiz haben sich schon längst für eine weitreichende Tokenisierung entschieden.

Wir begrüßen die Zustimmung des Bundestags zum (eWpG) und sehen uns bestätigt, dass das Instrument der Tokenisierung über die MatrixChain zukünftig auch mehr in den Fokus institutioneller Anleger geraten wird.

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