Mehr Engagement bei der betrieblichen Versorgung gefordert

Rentenlücken werden unterschätzt – Betriebsrente effizienter als Barlohn

Realistisch betrachtet, muss ein Beschäftigter, der sich entsprechend dem Durchschnitt an der geförderten Altersvorsorge beteiligt hat, mit weniger als 50 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens aus gesetzlicher plus Riesterrente rechnen. Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung, der mit einem Versorgungsgrad im Jahr 2027 von mehr als 50 Prozent rechnet, ist viel zu optimistisch. Denn das Riestersparen wird weit weniger genutzt als dort angenommen und die Sparleistungen sind nicht zuletzt wegen des Niedrigzinses viel zu gering.
„Ohne einen stärkeren Ausbau der betrieblichen Altersversorgung insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen, lassen sich die Versorgungslücken vieler Arbeitnehmer in Deutschland nicht schließen.“ Dieses Fazit zog Dr. Richard Herrmann vor rund 150 Gästen beim 25. Heubeck-Kolloquium in Köln. Der Vorstandsvorsitzende der Heubeck AG forderte die Arbeitgeber zu mehr Engagement bei der Einrichtung und Kommunikation betrieblicher Versorgungsmodelle auf. So ist die betriebliche Altersversorgung durch die steuerliche und abgabenrechtliche Begünstigung deutlich wirksamer als zusätzlicher Barlohn. Anstelle einer Gehaltserhöhung sollten Arbeitgeber daher in vielen Fällen besser eine Betriebsrente anbieten. Sie leisten damit nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Alterssicherung sondern tragen darüber hinaus auch zur Motivation der Mitarbeiter bei. „Wenn der Mitarbeiter von seiner betrieblichen Versorgung überzeugt ist, dann findet er auch seinen Arbeitgeber attraktiv.“
Auf dem alljährlichen Kolloquium informiert die Heubeck AG ihre Kunden über die wichtigsten aktuellen Themen und Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Das 25. Heubeck Kolloquium fand am 24. und 25. September in Köln statt.

Die HEUBECK AG gehört zu den führenden unabhängigen Beratungsunternehmen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. In den mehr als sechs Jahrzehnten ihres Bestehens hat sie ihren Ruf als kompetenter und zuverlässiger Dienstleister ausbauen und festigen können. Die von HEUBECK entwickelten und immer wieder aktualisierten „Richttafeln“ sind die allgemein anerkannten Rechnungs­grundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Zu den Kunden der HEUBECK AG zählen zahlreiche Pensionskassen, Pensionsfonds, Zusatzversorgungskassen und berufsständische Versorgungswerke sowie Verbände und auch staatliche Institutionen.

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