Mifa – Insolvenz: Das müssen Gläubiger der Anleihe beachten

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

Mifa – Insolvenz: Das müssen Gläubiger der Anleihe beachten

2. Oktober 2014. Eine Rettung des Fahrradherstellers Mifa Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (Sangerhausen) scheint ungewiss. Am Montag wurde vom Unternehmen beim Amtsgericht Halle (Saale) Antrag auf Insolvenz in Eigenregie gestellt. B einer Insolvenz des Unternehmens wäre auch die Mifa-Mittelstandsanleihe platt. Anleger der 25 Millionen Euro schweren Anleihe sollten nun kräftig in die Pedale treten, um ihr Kapital zu retten, rät Rechtsanwalt Florian Nolte von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte, der sich auf Mittelstandsanleihen spezialisiert hat.

Nach dem Insolvenzantrag des Fahrradherstellers Mifa, hat das Amtsgericht in Halle einen Sanierungsexperten für das Unternehmen bestellt. Der vorläufige Sachverwalter soll den Vorstand des Unternehmens kontrollieren, über finanzielle Angelegenheiten entscheiden und ein Gutachten zur Fortführung der Mifa erstellen. Die Rettung des Fahrradherstellers und damit die Rettung von mehr als 600 Arbeitsplätzen in einer strukturschwachen Region, wird nicht einfach werden. Aus dem letzten Jahr steht ein Verlust von 13 Millionen Euro in den Büchern und der vermeintliche indische Investor HERO CYCLES interessierte sich offensichtlich nur für das Know-How und ist vor wenigen Tagen aus dem Sattel gesprungen.

Anleihegläubiger müssen schnell reagieren

Von der Insolvenz sind auch die Gläubiger der Mifa-Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1X25B5) betroffen. Die im August 2013 emittierte und mit 7,5 Prozent verzinste Anleihe hat eine Laufzeit bis August 2018. „Die Anleihegläubiger könnten, wenn sie nichts unternehmen, leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Florian Nolte. Für den auf Mittelstandanleihen spezialisierten Anwalt steht fest, dass jeder Anleger umgehend eine Prüfung seiner Unterlagen veranlassen sollte. „Zwischenzeitlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Halle wegen möglicher Verstöße gegen das Aktiengesetz gegen den ehemaligen Alleinvorstand Peter Wicht. Auch gegen andere Beteiligte werde wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. Zum Zeitpunkt der Anleihenemission im August letzten Jahres sollen die Bilanzen fehlerhaft gewesen sein“, so der spezialisierte Anwalt. Da die Wahrscheinlichkeit, dass falsche Zahlen im Verkaufsprospekt standen, sehr hoch ist, sei eine komplette Rückabwicklung der Anleihe durchaus denkbar. Rechtsanwalt Nolte: „Natürlich müssen auch andere Ansprüche wie etwa die Prospekthaftung geprüft werden. Nach meiner Erfahrung gibt es gerade bei Mittelstandanleihen gute Möglichkeiten das Anlegerkapital zu retten. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen erhärten, sind auch weitere Ansprüche denkbar.“

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