Mit einer Solidar Sterbegeldversicherung auf der sicheren Seite

Urteil zur Bestattungsvorsorge

Mit einer Solidar Sterbegeldversicherung auf der sicheren Seite

Sterbegeld ist Ehrensache

Ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe verpflichtet das Sozialamt, die monatlichen Kosten einer Sterbegeldversicherung zu übernehmen. Die Richter hielten diese Leistung im Rahmen der Grundsicherung im Alter für erforderlich, um die Bestattung der Antragstellerin abzusichern.
Dazu berichtet Aeternitas auf seiner Internetseite wie folgt:
„Das Karlsruher Sozialgericht hat die Rechte für die Bestattung Vorsorgender gegenüber Sozialämtern weiter gestärkt. In einer bereits Ende letzten Jahres gefällten Entscheidung (Aktenzeichen S 4 SO 370/14) wurden die Beiträge für eine Sterbegeldversicherung im Rahmen der Grundsicherung im Alter als zusätzlicher Bedarf eingestuft.
Um die Bestattung der Antragstellerin abzusichern, müsse der verklagte Sozialhilfeträger die monatlichen Raten übernehmen – in diesem Fall ungefähr 84 Euro. Damit solle die geplante und als angemessen eingestufte Bestattungsvorsorge in Höhe von 5.001 Euro weiter gewährleistet werden. Das Gericht verwies auf Paragraph 33 Absatz 2 des Zwölften Sozialgesetzbuches, nach dem die erforderlichen Aufwendungen für ein angemessenes Sterbegeld übernommen werden können“
Hier hatte der Kläger schon vor zwei Jahren eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Damit konnte ausgeschlossen werden, dass er diese nur abgeschlossen hatte, um nun vom Sozialamt Geld für die Beiträge zu bekommen. Vielmehr hatte er, was ich schon seit langer Zeit immer wieder rate, frühzeitig eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen. Dann kann das Sozialamt später nicht behaupten, man habe das nur getan, um das Sozialamt zu belasten.
Viel bedeutsamer für die Entscheidung war aber die klare Zweckbestimmung. Anders als bei irgendwelchen Sparverträgen oder zweifelhaften Versicherungen liegt es bei der Sterbegeldversicherung glasklar auf der Hand, dass sie nur für den einen Zweck abgeschlossen wird, nämlich um die Beerdigung zu bezahlen. Der Versicherte selbst kann sich dadurch nicht bereichern.
Außerdem entscheidend für diesen Urteilsspruch: Nach Ansicht der Richter war es deutlich, dass das Sozialamt später sowieso für die Bestattung einzustehen hätte. Im vorliegenden Fall hätte also die anfängliche Verweigerung der Übernahme der Versicherungsbeiträge eher noch eine Belastung der Allgemeinheit mit sich gebracht.
Wie auch die Verbraucherinitiative Aeternitas begrüßt auch die SOLIDAR -Sterbegeldversicherung das Urteil. Aeternitas sagt dazu: „Möglichst jedem soll ein letzter Abschied nach eigenen Vorstellungen ermöglicht werden. Und wer rechtzeitig für seine Bestattung vorsorgt, entlastet damit sich selbst und seine Angehörigen – emotional und finanziell. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe erkannt.“

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Kontakt
SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG
Klaus Reimann
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