‚Nothing Without Music‘: Lizenzierung von Musik in Games bei GAMEplaces BUSINESS & LEGAL

In einem Special zur Musikmesse informiert Fachanwalt Götz Schneider-Rothhaar (FUHRMANN WALLENFELS) am 5. April über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Lizenzierung von Musik in Computerspielen.

Frankfurt am Main, 21. März 2011 – Vom Chart-Hit bis hin zum individuell komponierten Soundtrack: Ob aus einem Game eine runde Sache und damit ein erfolgreiches Produkt wird, hängt auch von der Auswahl der richtigen Musik ab. Korrekt formulierte und umfassend verhandelte Verträge, in denen der Erwerb sämtlicher Nutzungsrechte fixiert ist, sind deshalb elementar. In seinem Vortrag ‚Nothing Without Music‘ erläutert Götz Schneider-Rothhaar welche Rechte von wem erworben werden müssen; außerdem stellt er verschiedene Vertragsstrategien sowie beispielhaft auch wesentliche Inhalte aus konkret existierenden Lizenzverträgen vor. Schneider-Rothhaar ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Gründungspartner bei FUHRMANN WALLENFELS Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Das GAMEplaces-Special zur Musikmesse richtet sich in erster Linie an Entwickler, Publisher und Vertriebler; es findet am 5. April in der IHK Frankfurt am Main statt.

„Aufgrund der Tragweite, die eine fehlerhafte oder unvollständige Lizenzierung haben kann, ist ein Grundverständnis des rechtlichen Rahmens in der Praxis unerlässlich“, sagt Götz Schneider-Rothhaar. Im schlimmsten Fall – nämlich dann, wenn die Rechteinhaber nicht bereit sind, sich im Nachhinein auf eine Regelung einzulassen – muss ein Spiel, das nicht ordnungsgemäß lizenzierte Musik enthält, vom Markt genommen werden. Dennoch sei vielen Verantwortlichen beispielsweise nicht klar, dass es neben den Rechten an der verwendeten Tonaufnahme, den so genannten Leistungsschutzrechten, auch die Urheberrechte an der Komposition zu berücksichtigen gelte, so Schneider-Rothhaar weiter.

Abhängig vom Genre, den Vermarktungsplänen und Verkaufserwartungen eines Computerspiels kann die Verknüpfung von vorbestehender Musik mit einem Game jedoch für alle Beteiligten attraktiv sein. Eine gute Vorbereitung vorausgesetzt, für die Schneider-Rothhaar am 5. April zahlreiche Anregungen gibt, müssen Spieleproduzenten also keine Scheu vor Verhandlungen mit Musiklabeln und -verlagen haben.

Götz Schneider-Rothhaar ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Gründungspartner bei FUHRMANN WALLENFELS in Frankfurt am Main. Seit 1995 arbeitet er fast ausschließlich in den Bereichen Urheber- und Medienrecht in der Unterhaltungs-, Kommunikations- und Vermarktungsbranche (Entertainment Law). Götz Schneider-Rothhaar vertritt und berät national wie international Personen und Unternehmen im Zusammenhang mit den Themen Musik, Film, TV, Fotografie, Internet, IT sowie Design. Er ist aktives Mitglied der International Association of Entertainment Lawyers IAEL und Dozent am Medieninstitut der juristischen Fakultät der Universität Mainz.

‚Nothing Without Music‘: Lizenzierung von Musik in Games
Ort: IHK Frankfurt am Main (Raum Merkur), Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Termin: Dienstag, 5.4.2011
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Teilnahme: nach Anmeldung aufenlos
Über GAMEplaces: GAMEplaces ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH, der Branchenvereinigung gamearea-FRM e.V. sowie des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU), unterstützt von Hessen-IT. Mit ihrer im April 2006 ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe wollen die Initiatoren für die Thematik ‚Games & Gaming‘ sensibilisieren. Brancheninterne und -übergreifende Netzwerke sollen gefördert und gestärkt werden. Eine erste konzeptionelle Erweiterung erfuhr GAMEplaces 2007 durch die eintägige Fachkonferenz ‚GAMEplaces International‘. 2008 kam mit GAMEplaces BUSINESS & LEGAL eine weitere hinzu; Partner der Business-Frühstücksreihe ist die IHK Frankfurt am Main.

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