Otmar Knoll: Offener Brief an WirtschaftsWoche

Offener Brief an WirtschaftsWoche

Sehr geehrte Frau Bergermann,
sehr geehrter Herr Hoyer,
sehr geehrte Damen und Herren,

über die Art und Weise der erneuten Berichterstattung über unser Unternehmen kann ich zwischenzeitlich nur noch mit dem Kopf schütteln. Einerseits weigern Sie sich weiterhin, Ihnen wohlbekannte Fakten als solche zu benennen oder nach Kenntniserlangung aufzuklären, soweit diese fairvesta entlasten oder in sonstiger Form von Ihrer negativen Tendenz abweichen. Andererseits präsentieren Sie in Ihrem aktuellen Magazin Ihnen benannte Fakten, so die Existenz eines ausländischen Investors als Käufer, als sensationelle Enthüllung. Anders als in der reichweitenstarken Onlineversion, gestehen Sie freundlicherweise im gedruckten Heft wie folgt zu:

„…So weit passt die Darstellung also zu dem, was fairvesta stets behauptet hat….“

Ich frage mich zwischenzeitlich ernsthaft nach der Motivation Ihres Handelns, die sich vielleicht an ganz anderer Stelle von selbst erklärt. Bei der Preisverleihung zur Journalistin des Jahres, zu der wir Sie beglückwünschen dürfen, äußerten Sie sich ja eindeutig.

In Ihrer Dankesrede kündigten Sie an, weiter recherchieren zu wollen: Man könne bestimmt in diesem Jahr noch mit „ein, zwei ähnlichen Geschichten aufwarten“ von Leuten, denen auf dem Kapitalmarkt der moralische Kompass abhanden gekommen ist. Zudem offenbarten Sie Ihre eigene große Überraschung darüber, dass Sie mit Ihrer Berichterstattung ausgerechnet im Graumarktbereich einen solchen Erfolg zu verzeichnen konnten, welchen Sie nunmehr nach ihrem eigenen Vorbringen mehrfach durch weitere „Geschichten“ wiederholen wollen.

Diese Aussagen legen den Schluss nahe, dass Ihnen selbst möglicherweise dieser moralische Kompass abhanden gekommen sein könnte; zumindest aber die Objektivität. Anders ist kaum mehr zu erklären, weshalb Sie mit brachialer Gewalt versuchen, als „Skandale“ hochstilisierte Sachverhalte herbei zu reden, positive Fakten völlig zu ignorieren oder in Nebensätzen, die nur in Ihrer Printversion, nicht aber der reichweitenstarken Onlineversion erscheinen, lapidar abzutun. Auch in der ersten Berichterstattung gestehen Sie uns den nachgewiesenen Verkauf von Immobilien mit erwiesenermaßen „gutem Preis“ in der Printversion zu, nur um genau diesen wichtigen Satz im Internet wegzulassen.

Es ergeben sich weitere Ungereimtheiten, die Ihre Objektivität deutlich in Frage stellen. Nehmen wir exemplarisch suchmaschinenrelevante Sachverhalte und Dialoge, mit denen sich Herr Hoyer und Ihr Chefredakteur Roland Tichy im Internet unzweideutig positionierten: https://twitter.com/niklashoyer/status/389737644596273152

Ihnen ist besser bekannt als uns, dass die von Herrn Hoyer benannte Webseite zur Rechtsanwaltsgesellschaft PIA gehört, die von den Rechtsanwälten Klaus Nieding & Barth, sowie Rechtsanwalt Tilp betrieben wird. In diesem Zusammenhang verschweigen Sie ebenfalls, dass allein Herr Rechtsanwalt Klaus Nieding in Dutzenden von Berichten der Wirtschaftswoche als TOP Experte für Kapitalanlagen befragt und zitiert wird, sogar als Verfasser von eigenen Berichten und unter seinem Namen in der WirtschaftsWoche erscheint.

Bezeichnenderweise ging diese Webseite einschließlich sämtlicher umfassender Inhalte bereits wenige Stunden nach Vorveröffentlichung Ihres Berichts für die Abo-Kunden Ihres Magazins online. Es steht also der begründete Verdacht im Raum, dass Ihr „Kollege“ bereits bestens vorbereitet war und seine – im Übrigen rechtswidrige- Webseite zudem von Ihnen beworben wurde.

Von einem der in Ihrem Magazin im TOP-Anwaltsranking unbedingt empfohlenen Spitzenanwälte hätte man fraglos erwarten dürfen, dass dieser den Unterschied zwischen zulässig und rechtsverletzend kennt. Offenbar kannten die Anwälte diesen nicht, denn die Veröffentlichung in der dargebrachten Form wurde nicht nur von einem Gericht untersagt. Gegenwärtig werden Ihre „Kollegen-Anwälte“ mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert.

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Immerhin sind 3 der 19 WiWo-Top-Kanzleien (rund 15%) bei allein dieser illegalen Webseite involviert und weiteren Kanzleien Ihrer „Empfehlungsliste“ wurde ihr rechtsverletzendes Verhalten durch die Gerichte jeweils untersagt.
Bereits im Oktober 2013 wurde Ihnen und der WiWo mitgeteilt, dass wir uns sachlicher Kritik jeweils ausführlich und insbesondere umgehend stellen, während wir uns dagegen verwahren, ohne Not mit strafbaren Sachverhalten und Akteuren in Zusammenhang gebracht zu werden. In Erfüllung unserer selbst auferlegten strengen Informationspolitik haben wir daher bekanntlich in Reaktion auf Ihre Berichterstattung vom 14.10.2013 bereits am 15.10.2013 eine umfangreiche Stellungnahme veröffentlicht und die von Ihnen erhobenen Vorwürfe widerlegt. In dem von Ihnen daraufhin eilig veröffentlichten Folgeartikel „fairvesta im faktencheck“ haben Sie bereits ausweislich des einleitenden „Teasers“ keinen Hehl daraus gemacht, dass Sie das Thema damit gar nicht vollständig behandeln oder richtig stellen, sondern vielmehr lediglich „hier auf einige der angesprochenen Punkte“ eingehen wollten. Dementsprechend haben Sie auch nicht, wie es seriösem Journalismus normalerweise entspräche, wenigstens die von uns veröffentlichten Richtigstellungen anerkannt oder vollumfänglich veröffentlicht, sondern haben den angeblichen Ungereimtheiten lediglich weitere hinzugefügt und verdeutlicht, dass Sie an einer ausgewogenen Berichterstattung, welche sowohl die positiven als auch die möglicherweise negativen Aspekte vollumfänglich berücksichtigt, wenig Interesse haben. Allein Ihren Lesern kann sich diese einseitige Selektion der Informationen durch diese Form der „journalistischen Aufklärung“ dann nicht erschließen, was wohl auch Zweck der Übung sein soll.

Auch die von uns am 11.12.2013 nicht zuletzt aufgrund der Berichterstattung Ihrer Publikation einberufene Pressekonferenz, in deren Vorfeld Gelegenheit gegeben wurde, kritische Fragen schriftlich zu stellen, welche allesamt beantwortet wurden und in deren Rahmen umfangreiches Zahlenmaterial besprochen und veröffentlicht wurde, konnte den von Ihnen vorgegebenen Aufklärungsbedarf offenbar nicht befriedigen. Während die Tatsache als solche in einem sachlich gehaltenen Austausch noch nichts Besonderes darstellt, ist jedoch bezeichnend, dass Herr Niklas Hoyer sich bereits am Vortag der Konferenz in der Lage sah, die – rhetorische – Frage zu stellen, ob der Ablauf der besagten Pressekonferenz „spannend oder vorhersehbar“ sei.

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Der Eindruck, dass bereits im Vorhinein feststand, dass die Kampagne gegen uns unabhängig von den auf der Pressekonferenz mitgeteilten Inhalten fortgesetzt werden sollte, wird nicht nur durch den Umstand verstärkt, dass der mit der Überschrift „Fairvesta verstrickt sich in Widersprüche“ versehene Folgeartikel der WirtschaftsWoche bereits am Vormittag des Folgetages bereits fertig gestellt war, was der folgende Tweet vom 12.12.2013, 10:26 Uhr der Redaktion der WirtschaftsWoche belegt,

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sondern auch, dass kein Geringerer als der Chefredakteur der WirtschaftsWoche, Herr Roland Tichy, ausweislich der folgenden drei kurz aufeinanderfolgenden Tweets offensichtlich nicht in der Lage war, seine persönliche Freude über den Artikel zur Pressekonferenz von fairvesta zu verbergen:

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Eine solch deutliche Vorverurteilung als „unfaire fairvesta“ und die Äußerung des Bedauerns hinsichtlich „armer Anleger“ haben mit Objektivität, geschweige denn mit seriöser Berichterstattung, nicht mehr das Geringste zu tun. Ebenso wenig werden die Vorgaben an die journalistischen Sorgfaltspflichten im vielsagenden Austausch zwischen Herrn Hoyer und einem anderen Journalisten erfüllt:

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Von Ihrer selbst ausgegebenen Motivation, weitere Geschichten veröffentlichen zu wollen, welche offensichtlich notfalls „erzwungen“ konstruiert werden müssen abgesehen, müssen Sie sich nunmehr endgültig entscheiden, wo Sie die Grenze ziehen zwischen berechtigter Verdachtsberichterstattung und rechtsverletzendem Scheinjournalismus, welcher dem vorgegebenen Ziel, noch einen weiteren Skandal aufzudecken, blind hinterher eifert und dabei die Realität und entlastende Fakten einseitig ausblendet.

Die Widersprüchlichkeit äußert sich bereits in Kleinigkeiten. Fast schon mit gehässiger Ironie titulieren Sie die vertrauliche Handhabung von Geschäftsvorgängen. An anderer Stelle in Ihrem eigenen Magazin, mit Datum vom 03.04.2014, singt Ihr Kollege Ferdinand Knauß eine Lobeshymne auf selbiges Prinzip: „Transparenz ist nicht möglich – Es lebe das Geheimnis!“

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In aller Deutlichkeit schreibt er: „…Nur wer Geheimnisse achtet, kann auf Vertrauen hoffen…“.

Ihr Verständnis von Vertrauen und Vertraulichkeit scheint eindeutig ein anderes zu sein, als es in dem besagten Artikel dargestellt wird und unterscheidet sich offensichtlich auch von dem, was ein sorgfältig recherchierender Journalist normalerweise darunter versteht.

Ihre Quellen haben ganz offensichtlich kriminell gehandelt, haben vertraulichen Schriftverkehr und sensible persönliche Daten strafbar entwendet. Ihnen ist bekannt, dass diese Personen aus dem Unternehmen entfernt wurden weil sie sich nicht nur unlauter, sondern kriminell verhalten haben. Sie versuchen nun, uns aufgrund von unvollständigem und aus dem Zusammenhang gerissenen Material dazu zu zwingen, gegen bestehende Vertraulichkeitsvereinbarungen mit unseren Vertragspartnern zu verstoßen. Die einzige Möglichkeit, uns gegen solch einseitige Angriffe zu wehren und den durch Ihre Berichterstattung fälschlicherweise bei den Lesern entstandenen Eindruck zu revidieren, wäre der Vertragsbruch gegenüber Geschäftspartnern.

Munter werfen Sie geschickt formuliert Fragen und Unterstellungen auf, die uns ins Licht eines Schneeballsystems setzen, ohne es als solches zu benennen. Dabei scheint Ihnen nicht klar zu sein, was ein Schneeballsystem überhaupt ist. Denn wüssten Sie dies, so wäre allein der Ansatz einer solchen Unterstellung bereits undenkbar.

Ich erlaube mir, es Ihnen zu erklären und aus Wikipedia zu zitieren:

„Als Schneeballsystem oder Pyramidensystem werden Geschäftsmodelle bezeichnet, die zum Funktionieren eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern benötigen analog einem den Hang hinab rollenden und dabei stetig anwachsenden Schneeball. Gewinne für Teilnehmer entstehen beinahe ausschließlich dadurch, dass neue Teilnehmer in den Systemen mitwirken und Geld investieren. Schneeballsysteme sind Spezialfälle von Systemen, welche auf unendliches Wachstum unter endlichen Rahmenbedingungen angewiesen sind und daher grundsätzlich instabil.“

Auf gut Deutsch: fairvesta kann definitiv kein Schneeballsystem sein, da jeder Fonds für sich eigenständig ist und nach der Schließung kein neues Kapital mehr eingeht. Sämtliche Zahlungsströme – also alle Zahlungsein- und Ausgänge – werden während der gesamten Beteiligungsdauer durch einen unabhängigen externen Wirtschaftsprüfer kontrolliert und müssen durch diesen zusätzlich freigegeben werden. fairvesta kann zu keiner Zeit alleine über das Geld der Anleger oder der aus den Fonds resultieren Erträge verfügen, sondern nur gemeinschaftlich mit dem externen Mittelverwendungskontrolleur. Zusätzlich ist in allen wesentlichen Transaktionen der jeweilige, durch die Anleger selbst und aus ihren eigenen Reihen gewählte Anlegerbeirat involviert, welcher hierzu explizit seine Zustimmung erteilen muss. Die vorgenannte Sicherheitskonstellation ist einmalig in der Branche und setzte bereits vor mehr als zwölf Jahren in puncto Sicherheit Maßstäbe. Das Kapital der Anleger ist in Immobilien investiert, welche nachgewiesen schulden- und lastenfrei im Eigentum der jeweiligen Anlegergesellschaft stehen. Ein weiterer externer Wirtschaftsprüfer überprüft sämtliche Vorgänge zusätzlich, bevor er das jeweilige Prüfungstestat erteilt.
Durch Ihre tendenziösen Formulierungen, unsere „Gewinne existieren nur auf dem Papier“ unterstellen Sie uns eine kriminelle Handlung. Dies wurde Ihnen aber mehrfach widerlegt, und sogar Sie selber haben ja bereits herausgefunden, dass es die Immobilien tatsächlich gibt und ebenso, dass diese schulden- und lastenfrei sind – also unseren Kommanditisten gehören, und niemandem sonst. Auch haben Sie bereits herausgefunden, dass es einige von Ihnen als „Problemimmobilien“ bezeichnete Objekte gibt, die in ihrer Gesamtheit „nur“ 9 Prozent Rendite pro Jahr vor Abzug einiger Nebenkosten abwerfen. Diese Zahl „vergessen“ Sie leider zu erwähnen, obwohl Herr Hoyer diese immerhin indirekt in der Beantwortung eines Leserkommentares bestätigt. Dass bei über 90 Prozent unserer Immobilien die Mietrenditen erheblich höher sind, erwähnen Sie nicht an einer einzigen Stelle.

Die externen Überprüfungen haben explizit auch die jeweiligen Verkehrswertgutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Immobilien-Sachverständigen bestätigt. Die Feststellung der Verkehrswerte wurde dabei ebenfalls jeweils von externen und unabhängigen Sachverständigen durchgeführt.
Wesentliche Veränderungen – insbesondere im Mietertrag – führen selbstverständlich auch zur Veränderung des Ertragswertes und somit zur Änderung des jeweiligen Verkehrswertes. In Ihren Berichten lassen Sie diese Tatsache gänzlich außer Acht, es wird tendenziös auf unterschiedliche Zeiträume und damit verbundene Änderungen Bezug genommen, was zwangsläufig zu einer Falschdarstellung der Verkehrswerte führt, da der Zeitpunkt von Änderungen z.B. Mietertrag oder Optimierungen nicht berücksichtigt wird.

Es gibt bei uns unzählige Beispiele, wonach der Ertragswert durch Optimierungen im Miet- und Objektbereich nach dem Erwerb durch uns wesentlich erhöht wurde, wodurch auch der Verkehrswert und der dabei erzielte Verkaufspreis erheblich erhöht wurden.

Würden Sie uns statt Ihrer Form der Berichterstattung, die ganz offensichtlich an den Fakten vorbei einen neuen Skandal herbeireden will, nach Ihrer Interpretation der tatsächlich vorliegenden Fakten lediglich unterstellen wollen, dass wir unsere Immobilien zu teuer einkaufen, diese zu lange halten, und zuletzt zu billig oder zu spät weiterverkaufen, so wäre dies wahrscheinlich eine Berichterstattung die den journalistischen Sorgfaltspflichten entsprechen würde, mit welcher aber kein weiterer Preis zu gewinnen wäre. Zumindest wäre bei einer solchen Berichterstattung eine objektive Auseinandersetzung über Fakten möglich und wir würden nicht haltlos und einseitig in ein schlechtes und gar kriminelles Licht gestellt werden. Wie Sie wissen, stellen wir uns jeglicher sachlicher Kritik gerne und umfassend und haben bis heute versucht auf einer solchen Ebene auch mit Ihnen zu kommunizieren.

Was also bleibt nun im Ergebnis übrig von Ihren Vorwürfen? Bilder unserer angeblichen „Problemimmobilien“ mussten Sie erneut künstlich nachdunkeln, um auch den gewünschten Effekt zu erzielen. Sie müssen sich auf von Ex-Mitarbeitern gestohlenes und höchstwahrscheinlich manipuliertes Material stützen, obwohl Sie selber ganz genau wissen, dass ehemalige und vorbelastete Mitarbeiter Ihnen unter keinem denkbaren Umstand positive Fakten liefern würden, zumal wir uns mit diesen vor Gericht befinden. Sie monieren branchenübliche Geheimhaltungsklauseln und schützen das kriminelle Handeln von Ex-Mitarbeitern mit Verweis auf den Quellenschutz.

Sie suggerieren ein „Schneeballsystem“, das es nicht gibt, nie gab und auch nicht geben wird. Nachdem nahezu alle Gesellschaften bereits umfangreiche Steuerprüfungen hinter sich haben dürfen Sie davon ausgehen, dass das von Ihnen hartnäckig und wahrheitswidrig unterstellte System den Prüfern des Finanzamts aufgefallen wäre. Auch unserem externen Mittelverwendungskontrolleur und weiterhin dem testierenden Wirtschaftsprüfer wären die von Ihnen unterstellten Vorgänge ohne jeden Zweifel nicht verborgen geblieben. In diesem Zusammenhang sind auch nochmals die beauftragten Sonderprüfer zu erwähnen, die anlässlich der Pressekonferenz im Dezember 2013 alles dezidiert unter die Lupe nahmen, wobei – was ebenfalls nicht unerwähnt bleiben soll – Herr Dr. Steinhübel, der die anwaltlichen Prüfungen durchgeführt hat, sich sogar auf Ihrer Empfehlungsliste der TOP-Kanzleien für Anlegerschutz befindet.

Zusammenfassend werden Sie auf Ihrer Jagd nach dem nächsten Skandal nicht müde, ein Schneeballsystem zu suggerieren und als weitere „Sensation“ den ausländischen Investor zu präsentieren, der Ihnen so und nicht anders seit jeher, wenngleich nicht namentlich, genannt wurde. Würden Sie die von uns übermittelten Informationen in Ihrer Berichterstattung ebenfalls berücksichtigen, anstatt mit solchen „Sensationen“ aufzuwarten, müssten Sie sich schlicht und einfach von Ihrem Projekt der Skandalaufdeckung verabschieden, was Ihnen wohl sehr schwer fällt.

Was wäre passiert, wenn sie den ausländischen Investor nicht gefunden hätten? Es hätte weiterhin die Unterstellung im Raume gestanden, wir hätten Altanleger mit neuem Anlegergeld abgefunden. Bereits Ihre damalige Argumentation hatte aber bereits einen Schönheitsfehler: Sie übersehen, dass die erste unserer Anleihen bereits ordnungsgemäß zurückgezahlt worden ist, was Ihnen jeder unserer investierten Kunden bestätigen kann. Weiterhin übersehen Sie eine Liquidität bei den Anleihe-Emittentinnen von rund 4 Mio. Euro, die sich auf den Bankkonten befinden – Ihr Rechenexempel konnte also bereits zum damaligen Zeitpunkt gar nicht aufgehen. Und zuletzt: Selbst wenn es so gewesen wäre, wie Sie es im Oktober fälschlicherweise unterstellten, so wäre es weder unzulässig noch ein Schneeballsystem gewesen.

Verdeutlichen Sie sich bitte Folgendes: Bei einem unternehmensweiten Gesamtvolumen von gesamt annährend 900 Mio. EUR machen die von Ihnen zum „Skandal“ hochstilisierten Unterstellungen ein rundes halbes Prozent unseres Gesamtvolumens aus. Hierbei völlig unberücksichtigt bleibt, dass Sie inzwischen einen ausländischen Hedgefonds als Käufer gefunden haben, dessen Existenz Sie zuvor Ihren Lesern gegenüber ins Reich der Märchen platzieren wollten. Völlig unberücksichtigt lassen Sie zudem die umfangreichen Prüfarbeiten von Dr. Steinhübel und Dextro und nicht zuletzt auch Ihre eigenen Recherchen. Alle haben ergeben, dass die erworbenen Immobilien existieren und schulden- sowie lastenfrei sind. Der „Skandal“ beschränkt sich insofern darauf, dass vermeintliche „Problemimmobilien“ die unter zehn Prozent unseres Gesamtbestandes ausmachen, „nur“ rund 9 Prozent Rendite vor Kosten erwirtschaften – die anderen über 90 Prozent sogar deutlich mehr. Im Weiteren beschränkt sich der „Skandal“ darauf, dass Sie die Existenz eines ausländischen Investors als Käufer anzweifelten. Nachdem Sie nun selbst die Existenz dieses ausländischen Investors nachgewiesen haben, beginnen Sie über das letzte halbe Prozent unseres Gesamtvolumens zu spekulieren, um die längst erloschene Flamme des Skandals künstlich am Leben zu erhalten.

Sehr geehrte Frau Bergermann, sehr geehrter Herr Hoyer, Sie suchen den Spitzbuben an der falschen Stelle! Ich mag in meiner schwäbischen Art laut und polternd am Markt unterwegs sein und mir dabei mehr Feinde als Freunde gemacht haben. Ebenso wie Sie, Frau Bergermann, wurden jedoch auch meine Familie und ich im Auftrage krimineller Wettbewerber verfolgt. Ich habe demnach nicht nur Verständnis für das, was Sie am Markt erlebten, sondern verfüge über eine ureigene diesbezügliche Erfahrung. Ich kann beurteilen, was es bedeutet, wenn man Angst davor hat, was auf dem Heimweg passieren könnte. Anders als Sie kenne ich darüber hinaus die Sorge darüber, was auf anonymen Webseiten kolportiert, oder gegenwärtig anhand tendenziöser Unterstellungen durch die Presse zu lesen sein könnte, ohne sich dagegen wehren zu können.

Ihre Berichte basieren letztlich auf aus dem Zusammenhang gerissenem und vermutlich abgeändertem Material, das kriminell handelnde Ex-Mitarbeiter gegen uns instrumentalisierend bei Medien und Rechtsanwälten einsetzen. Hiergegen versuchen wir uns mit allen Mitteln zu wehren, stoßen allerdings dort an unsere Grenzen, an denen Sie sich auf den gesetzlichen Schutz Ihrer Quellen beziehen – ein Schutzbedürfnis, das Sie im Gegenzug bei uns und unseren Geschäftspartnern nicht anerkennen wollen, wenn wir in Bezug auf Ihre Anfragen auf die Geheimhaltungsvereinbarungen verweisen müssen.

Bereits in Ihrem ersten Artikel schließen Sie bezogen auf den ausländischen Fonds mit den Worten:

„…Klar ist am Ende nur eins: Ein Händchen für Immobilien hat dieser große Unbekannte sicher nicht. Und dass Fairvesta es hat, darf mehr denn je bezweifelt werden…“

Ohne Kenntnis der Umstände erlauben Sie sich also ernsthaft, eine dritte Partei als unfähig hinsichtlich der Bewertung von Immobilien bezeichnen zu dürfen. Im aktuellen Bericht liest es sich wiederum ganz anders, offensichtlich weil Ihnen gegenüber ein Hedgefonds-Gesprächspartner während eines laufenden Rechtstreits Andeutungen macht, die Ihnen nach Ihrem Selbstverständnis wieder einige süffisante Kommentare erlauben. Ihre diesbezüglichen weiteren Andeutungen und die damit gewollt einhergehenden Spekulationen können Sie selbst durch den nach Ihren eigenen Angaben angeblich vorliegenden Geschäftsbericht ausräumen und ad acta legen.
Wir sind auf gutem Wege, unseren aufgrund der anonym gegen uns geführten Diffamierungskampagne und nicht zuletzt auch aufgrund Ihrer tendenziösen Berichterstattung angeschlagenen Ruf wieder herzustellen. Diesbezüglich haben wir uns bereits an verschiedene Staatsanwaltschaften gewendet. Einerseits um die Urheber endlich dingfest zu machen, andererseits um mehrfach und mit Nachdruck darum zu bitten die Vorwürfe gegen uns endlich zu überprüfen. Wir haben hierbei nicht nur umfassende Kooperation angeboten, sondern ausdrücklich zu uns eingeladen, um alles eingehend zu begutachten. Leider aber kann man eine Behörde nicht „beauftragen“.

Abschließend möchte ich Sie auf das „worst case scenario“ Ihres Handelns aufmerksam machen, um Ihnen Ihre journalistische Verantwortung noch einmal in letzter Konsequenz aufzuzeigen: Aufgrund der tendenziösen Züge und Unterstellungen Ihrer Berichterstattung, welche uns bewusst und unzutreffend mit den kriminellen Machenschaften eines ehemaligen Wettbewerbers in einen Topf werfen will, um einen entsprechenden weiteren Skandal aufdecken zu können, könnte eine durch die Vorgänge bei dem kriminellen Wettbewerber alamierte Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten und entsprechende Maßnahmen anordnen, wie zum Beispiel eine Durchsuchung. Wir würden dem Ergebnis solcher Ermittlungen zwar gelassen entgegensehen und bevorzugen, wenn diese diskret und nicht mit Hundertschaft und Kübelwagen durchgeführt würden, aber das wäre nicht mehr unsere Entscheidung. In der Folge eines solchen unberechtigt provozierten Vorgangs wäre zunächst fraglos kein Neugeschäft mehr möglich und auch der bisherige Vertrieb unseres Unternehmens würde durch einen solch schwerwiegenden öffentlichkeitswirksamen Eingriff zumindest vorübergehend zum Erliegen kommen. Wir müssen Ihnen die verheerende Wirkung eines solchen Vorgangs auf potenzielle Neuanleger, aber auch auf die bislang durchweg zufriedenen Anleger wohl nicht weiter vertiefend erklären.
Der angenehme Nebeneffekt bei einem solchen „worst case scenario“ durch Ihre Berichterstattung wäre allerdings folgender: Da wir eben kein Schneeballsystem sind und zudem auch keine Kreditgeber haben, die Darlehen fällig stellen könnten, würde derlei unser intaktes Geschäftsmodell und auch unsere Anleger niemals ruinieren. Im Rahmen der Untersuchung würde sich sehr schnell ergeben, dass die Vorwürfe an den Haaren herbeigezogen und nicht haltbar sind. Gerade aufgrund der umfangreichen beauftragten Sonderprüfungen, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Berichterstattung, sind seit Unternehmensgründung sämtliche Vorgänge lückenlos aufgearbeitet und stehen den Berechtigten zur Verfügung. Am Ende eines gewissen Zeitraums, sei es nach einem halben oder auch erst nach einem Jahr, würde also zwangsläufig die Einstellung eines solchen Verfahrens wegen erwiesener Unschuld erfolgen. Das, sehr geehrte Frau Bergermann und sehr geehrter Herr Hoyer, ist die einzige Konsequenz. Die Verträge mit unseren Anlegern haben Restlaufzeiten von über zehn Jahren. Einziger Nachteil wäre zunächst, dass wir während des Überprüfungszeitraumes nicht wachsen würden, in der Folgezeit allerdings unser Geschäftsmodell – endlich – auf seine Seriosität von oberster Stelle bestätigt wäre. Die daneben entstehenden Reputationsschäden für das Unternehmen, welche nach dem „worst case scenario“ auf Ihrer Berichterstattung beruhen, müssten dann wohl gesondert festgestellt werden.

Otmar Knoll
Tübingen, den 07.04.2014

*Der komplette Offene Brief inkl. Grafiken ist zu finden auf www.fairvesta.de/aktuelles.

Otmar Knoll ist Handlungsbevollmächtigter der fairvesta Unternehmensgruppe.

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