Zur Beendigung der Rentenleistungspflicht bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

Zur Beendigung der Rentenleistungspflicht bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Endet der Vertrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung, so soll dies nicht zwangsläufig mit dem Ende der Leistungspflicht gleichstehen. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart

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