Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt: Klage bei Gericht eingereicht

Der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P entpuppte sich nicht als das „Schutzschild“ vor sämtlichem Ungemach, als welches er angepriesen wurde. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht reicht für einen falsch beratenen Anleger des Dachfonds Klage bei Gericht ein.

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt: Klage bei Gericht eingereicht

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Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN SEBAA1, ISIN: DE000SEB1AA) wurden Anlegern als sichere, rentable und jederzeit verfügbare Kapitalanlage ans Herz gelegt. Dass diese Anpreisungen sich nicht vollständig einhalten lassen, ist vielen Anlegern durch die Schließung des Dachfonds bewusst geworden. In Kürze wird die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen daher Klage für einen von dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P enttäuschten Anleger bei Gericht einreichen.

Anleger klagt Schadensersatz ein

Der Dachfonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P musste Anfang 2012 die Anteilsrücknahme aussetzen. Da sich die Mehrzahl der offenen Immobilienfonds, in welche der Dachfonds investierte, entweder ebenfalls geschlossen ist oder bereits aufgelöst wurde, sind die Perspektiven für eine baldige Wiederöffnung nicht die hoffnungsvollsten. Anleger, die sich nicht weiter auf die Schließung des Dachfonds einlassen möchten, können rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. In jenem Fall, in welchem die Klage eingereicht wird, werden Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung geltend gemacht.

Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst, dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die sich auch auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierte. Seit 2008 kam es zu zahlreichen Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds – dennoch wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt.

Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben werden, in dem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P ausführlich beschrieben wird.

Falsche Anlageberatung führt zu Schadenersatz

Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P gute Chancen, dass sie Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung einlassen. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds, die wissen möchten, ob auch in ihrem Fall ein Klage sinnvoll und erfolgversprechend ist, können sich von den Anwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten lassen.

Weitere Informationen:


Infoseite Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 3
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07821/9237680
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
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