Steuervermeidung Österreich

Steuervermeidung Österreich – Versteuerung Deutschland

Steuervermeidung Österreich

(NL/1297321922) Steuerverlagerung für die österreichische Steuererklärung ist Steuervermeidung keine Steuerhinterziehung!

Wer eine österreichische Steuererklärung abgeben muss, hat einige Chancen zur Steuervermeidung bzw. zur Reduzierung der Steuerlast in Österreich. Für Pendler, die eine Anerkennung als
Grenzgänger haben, ist das durch einen Antrag beim Heimat-Finanzamt eine relativ einfache Sache.

Die Steuersätze sind in Deutschland (noch) günstiger, was für die Grenzgänger als Pendler nach Österreich die Möglichkeit beinhaltet, ihre Einkommensteuererklärung als Grenzgänger in Deutschland abzugeben.
Die Anerkennung durch das Finanzamt muss der Arbeitnehmer in Österreich nur seinem Arbeitgeber aushändigen, damit keine Steuern in Österreich abgeführt werden müssen.

Einkommen auf Kapitalvermögen für die österreichische Steuererklärung!

Seit der Änderung im österreichischen Steuerrecht ab dem 1. April 2012 gibt es keinen Unterschied zur Abgeltungssteuer in Höhe von 25% aus Erträgen aus Kapitalvermögen in Deutschland. Wenn man eine österreichische Steuererklärung abgeben muss und Kapitalerträge in Österreich zu versteuern hat, erfolgt der Abzug der Kapitalertragssteuer (KESt-Abzug) in Höhe von 25 Prozent durch die Banken in Österreich. Man kann allerdings wählen, ob man die Kapitalertragssteuer bezahlen möchte oder die Kapitalerträge nach seinem individuellen Steuersatz versteuern will. Die Wahl der Regelbesteuerung ist allerding nur dann vorteilhaft, wenn beispielsweise nur Kapitaleinkünfte zu versteuern sind und diese eine Höhe bis zu 31.258 Euro aufweisen. Noch günstiger wird es für den Steuerzahler in Österreich, wenn das Einkommen bis zur Höhe von 31.258 Euro gemischt aus Arbeitseinkommen und Kapitalerträgen kommt, weil die Regelbesteuerung dann geringer ausfällt.

Arbeitnehmer in Österreich haben bei bestimmten Tatbeständen die Chance der Steuerverlagerung!

Wenn man in Österreich und in anderen Ländern seine Einsatzorte im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses hat, kein Grenzgänger ist und eine österreichische Steuererklärung abgeben muss, kann der Teil des Einkommens, der beispielsweise in Deutschland erzielt wurde, anteilmäßig nach Deutschland verlagert werden. Auf diese Weise kann man mit einer Steuerverlagerung Geld sparen.

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.

www.oesterreichische-steuererklaerung.de

Fragen Sie uns als Steuerexperten, wenn wir auch Ihnen helfen können !
—————————————————————————————————————–

Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe deutschlandweit/österreichweit
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Berufung, Aussetzung der Vollziehung
– deutsche und österreichische Steuererklärungen kombiniert 2009 – 2013

WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auch auf unserer neuen Webseite.

www.oesterreichische-steuererklaerung.eu

Seit über 8 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblematiken rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten Steuererstattungen in Millionenhöhe für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.

Steuererstattungen aus Österreich für deutsche Arbeitnehmer und Angestellte rückwirkend bis 2009 möglich !

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich Deutschland/Österreich leistet deutschlandweite Soforthilfe !

Ein weiteres Spezialgebiet der Steuerkanzlei Steffen Reum finden Sie hier:

www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

Kontakt:
Steuerkanzlei
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
036961 – 70933
anfrage@steuerkanzlei-reum.de
www.oesterreichische-steuererklaerung.de