Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze – Reiserecht
Anschlussflug verpasst: Airline muss ausreichende Umsteigezeit beweisen Verpasst ein Passagier seinen Anschlussflug und gibt an, dass seine Umsteigezeit nicht ausgereicht hat, liegt die Beweislast bei der Fluggesellschaft. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S.
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