Scheidung – Berechnung des nachehelichen Unterhalts
Düsseldorf/Berlin (DAV). Können die minderjährigen Kinder nicht den ganzen Tag andernorts betreut werden, muss der erziehende Elternteil nicht Vollzeit arbeiten. Kann er dies trotzdem organisieren, ist dies überobligatorisch. Er hat seine rechtliche Verpflichtung also übererfüllt.
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