Jugendschutzgesetz Arbeitszeiten: 5 Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Bei berufstätigen Erwachsenen im Angestelltenverhältnis regelt das Arbeitszeitgesetz die erlaubten Arbeitsstunden bzw. -zeiten. Die diesbezüglich festgelegten Grenzen dürfen lediglich in explizit definierten Ausnahmefällen überschritten werden. Für Jugendliche respektive Heranwachsende, die einen Ferienjob ausüben, ein Praktikum
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