Befristung: Anwalt für Arbeitsrecht in Karlsruhe informiert
Anwalt für Arbeitsrecht aus Karlsruhe erklärt, wann ein Vorgehen gegen eine Befristung Sinn macht KARLSRUHE. Das Arbeitsrecht sieht grundsätzlich vor, dass Arbeitsplätze befristet sein können. Das heißt zunächst einmal, das Arbeitsverhältnis endet ohne gesonderte Kündigung
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