Wer wird freigestellt? – die (Teil-) Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
1. Nach § 38 Abs 1 S 3 BetrVG können Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern auch in Form von Teilfreistellungen erfolgen. …Vor der Wahl von teilweise freizustellenden Betriebsratsmitgliedern bedarf es keines Beschlusses des Betriebsrats über die Zulässigkeit
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