Umgangsverweigerung trotz gerichtlicher Vereinbarung
(red/dpa). Weigert sich der betreuende Elternteil, eine Umgangsvereinbarung mit dem anderen Elternteil einzuhalten, kann das Gericht ein Ordnungsgeld oder ersatzweise auch Ordnungshaft anordnen. Wegen des Umgangs mit der Tochter hatten die Eltern bereits mehrere gerichtliche
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