Unterhalt: Bemessung eines angemessenen Selbstbehalts
Karlsruhe/Berlin (DAV). Verpflichtet sich der Mann nach Trennung und Scheidung, Unterhalt an seine frühere Frau zu zahlen, kann die Summe später noch einmal geprüft werden – etwa dann, wenn er in den Ruhestand geht. Die
Weiterlesen