„Schrottimmobilien“ – Haftung für Hausgeldrückstände vom Voreigentümer?
Erleichterung für Erwerber von sogenannten „Schrottimmobilien“? Neues Urteil des BGH erleichtert Verkauf trotz Schulden – Urteil stärkt den Verbraucher- und Anlegerschutz Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 13.09.2013 – AZ:
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