Widerrufsbelehrung bei verbundenen Verträgen – Umgehung möglich
Rechtsanwältin Danuta Wiest, Dr. Schulte und Partner, Berlin Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner betreuen derzeit einen Rechtsstreit, wo es um die Klärung einer wirksamen Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages geht, welcher mit einer Restschuldversicherung
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