Entgeltfortzahlung bei Kurzerkrankungen
Der Arbeitnehmer muss die Voraussetzungen für die geforderte Entgeltfortzahlung darlegen und beweisen. Er hat daher auch das Ende einer vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit vor Eintritt der aktuellen Erkrankung nachzuweisen. Urteil des BAG vom 11.12.2019 – 5 AZR
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