Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen
Einschränkungen der Farbwahl Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck , Berlin zu Schönheitsreparaturen: Eine Klausel, die die Farbwahl einschränkt, z.B. dadurch dass das „Weißen der Decken und Wände“ gefordert wird, ist unwirksam und führt
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