ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Erhebung von Kundenkontaktdaten rechtens +++ Auf Grundlage der Coronaschutzverordnung dürfen Kundenkontaktdaten von Gastronomie, Friseuren und Fitnessstudios erhoben werden. Die entsprechende Landesverordnung zur Rückverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten ist laut ARAG Experten

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