Ankündigung einer Krankheit und darauf folgende Kündigung
Die Ankündigung einer Erkrankung ist nicht ohne weiteres Grund für eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer wirklich krank ist. Urteil des Landesarbeitsgerichts LArbG Berlin-Brandenburg, vom 15. März 2013 – 10 Sa 2427/12
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