Kindergeld auch für Kinder einer eingetragenen Lebenspartnerin
München/Berlin (DAV). Auch eine Lebenspartnerin hat Kindergeldanspruch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin. Auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. August 2013 (AZ: VI R 76/12) macht die Arbeitsgemeinschaft
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