ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Keine privaten Knöllchen +++ Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ für gesetzeswidrig erklärt. Die so ermittelten Beweise unterlägen einem absoluten Verwertungsverbot,

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