Bundesverwaltungsgericht – Der Einsatz von sozialen Medien mit Kommentarfunktion kann mitbestimmungspflichtig sein
Betreibt eine Stelle der öffentlichen Verwaltung in sozialen Medien eigene Seiten oder Kanäle, kann wegen der für alle Nutzer bestehenden Möglichkeit, dort eingestellte Beiträge zu kommentieren, eine technische Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens und der
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