Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei Wohngebäuden
Seit dem 1. Januar 2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden mit einem Steuerbonus gemäß § 35c EStG. Dieser Bonus gilt für Gebäude, die älter als zehn Jahre sind und bei denen keine
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