Gemeinsames Sorgerecht ist der Regelfall
Nürnberg/Berlin (DAV). Der Antrag eines bisher nicht sorgeberechtigten Vaters, ein gemeinsames Sorgerecht einzurichten, darf nur dann abgewiesen werden, wenn gewiss ist, dass dies dem Kindeswohl widersprechen würde. Das gemeinsame Sorgerecht kann auch gegen den Willen
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