Ehrenämter unterliegen keinem Kündigungsschutz
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen Ehrenämter unterliegen keinem Kündigungsschutz. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 2012 – 10 AZR 499/11 -. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck,
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