Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Reiserecht
Mangelhaftes Ferienhaus im Ausland Hat ein im Ausland gelegenes Ferienhaus Mängel, kann der enttäuschte Urlauber gegen einen gewerblichen Reiseveranstalter vor einem Gericht an seinem deutschen Heimatort klagen. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. der Bundesgerichtshof.
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