Fristlose Kündigung wegen Eigenbedarfs: Abwägung zwischen den Interessen des Vermieters (Wohl des Kindes) und den Interessen des Mieters (Krankheit, Alter und Dauer des Mietverhältnisses)

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen Fristlose Kündigung wegen Eigenbedarfs: Abwägung zwischen den Interessen des Vermieters (hier das Wohl des Kindes) und den Interessen des Mieters (Krankheit, Alter

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Vorgetäuschter Eigenbedarf : Schadensersatzersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter kann aufgrund eines später geschlossenen Räumungsvergleichs ausgeschlossen sein

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Amtsgerichts München, Urteil vom 13. Januar 2013 – 474 C 19752/11 -, juris Vorgetäuschter Eigenbedarf zur Begründung einer Eigenbedarfskündigung: Schadensersatzersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter

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