Betriebsrats-Beschlüsse in Zeiten von Corona
1. Wann ist der Betriebsrat beschlussfähig? Nach § 33 BetrVG besteht die Beschlussfähigkeit, wenn die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend sind. In einem 9-köpfigen Gremium müssen also mindestens 5 Betriebsräte (inklusive eventueller Ersatzmitgliedern) anwesend sein. Wenn
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