Der Zeiterfassung einen Schritt voraus
Bereits im Mai 2019 hat der EuGH entschieden, dass nach Auslegung der Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 89/391 Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu
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