Aus für „Helmpflicht durch die Hintertür“
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) erfreut die Fahrradwelt: Deutschlands oberstes Gericht hat am 17. Juni 2014 entschieden, dass der Verzicht auf den Fahrradhelm nicht automatisch zu einem Mitverschulden führt, wenn ein Radfahrer Opfer eines
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