Gesetzliche Krisenfrüherkennungspflicht für GmbH-Geschäftsführer
Durch § 1 des „Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes“ (StaRUG) sind GmbH Geschäftsführer ab dem Jahr 2021 verpflichtet, existenzbedrohende Unter-nehmensrisiken durch ein Früherkennungssystem rechtzeitig zu erkennen und ent-sprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Nichtbeachtung der Früherken-nungspflicht drohen bei
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