Institut GenerationenBeratung begrüßt Urteil zum Thema Anrechnung von Vermögen aus Sterbegeld-Versicherung auf Grundsicherungsleistungen

Kommentar von Margit Winkler, Geschäftsführerin Institut GenerationenBeratung Bad König, 5. Juli 2016 – Das unabhängige und neutrale Institut GenerationenBeratung (IGB) begrüßt das Urteil des Sozialgerichts Gießen zum Thema Anrechnung von Vermögen aus Sterbegeld-Versicherung auf Grundsicherungsleistungen.

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