Keine Haftung für Filesharing volljähriger Kinder
Eltern dürfen volljährigen Kindern ihren Internetanschluss überlassen, ohne sie belehren oder überwachen zu müssen. Für illegales Filesharing der Sprösslinge von diesem Anschluss aus haften Eltern nur, wenn sie Anhaltspunkte für deren Tun haben. Das hat
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